Beschreibung
Um den Beruf des Fremdenführers / der Fremdenführerin und Reiseleiters / Reiseleiterin ausüben zu können, müssen Sie eine Befähigung besitzen, die Sie nach einer bestandenen Prüfung erhalten. Die Autonome Provinz Bozen organisiert über den Funktionsbereich Tourismus die Befähigungsprüfungen.
Fremdenführer / Fremdenführerin begleitet einzelne Personen oder Gruppen beim Besuch von Kunstwerken, Museen, Ausstellungen, Parkanlagen, Kunstgalerien und archäologischen Fundorten sowie bei touristischen Rundgängen. Während des Besuchs erläutert der Fremdenführer / die Fremdenführerin die Sehenswürdigkeiten in Hinblick auf Geschichte, Kunst, Denkmalschutz, Landschaft und Natur.
Reiseleiter / Reiseleiterin begleitet einzelne Personen oder Gruppen auf Reisen im In- und Ausland und stellt dabei sicher, dass die Reiseprogramme der Veranstalter durchgeführt und die dafür notwendigen Dienste für die gesamte Dauer der Reise gewährleistet werden, und zusätzlich grundlegende touristisch interessante Informationen über die bereisten Gebiete vermittelt, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Fremdenführer / Fremdenführerinnen fallen.
