Beschreibung
Beitrag im Sinne des Landesgesetzes Nr. 5/1997 für den Umbau und die Instandhaltung von Schutzhütten, die sich in Ihrem Eigentum befinden oder von Ihnen betrieben werden und sich auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befinden.

Beitrag im Sinne des Landesgesetzes Nr. 5/1997 für den Umbau und die Instandhaltung von Schutzhütten, die sich in Ihrem Eigentum befinden oder von Ihnen betrieben werden und sich auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befinden.
Die Schutzhütte, die Sie besitzen oder betreiben, muss sich auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befinden.
Sie benötigen das Formular für das Ansuchen um die Gewährung einer Förderung dem Sie Folgendes beifügen müssen: Fotokopie der Betriebslizenz;
a) Für Arbeiten, für die eine Baukonzession erforderlich ist, muss dem Antrag Folgendes beigelegt werden:
b) Für Vorhaben, die keiner Ermächtigung bedürfen, ist dem Antrag Folgendes beizulegen:
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.
Sie können den Antrag beim Funktionsbereichs Tourismus einreichen:
Der Antrag kann vom 1. Jänner und dem 15. Oktober eines jeden Jahres für Vorhaben eingereicht werden, die im darauffolgenden Jahr durchgeführt werden sollen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: tourismus.provinz.bz.it
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr.