web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 1697

Förderungen für private Schutzhütten

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Beitrag im Sinne des Landesgesetzes Nr. 5/1997 für den Wiederaufbau und die Instandhaltung von Schutzhütten, die sich in Ihrem Eigentum befinden oder von Ihnen betrieben werden und sich auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befinden.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Eigentümer oder Eigentümerinnen von privaten Schutzhütten;
  • Betreiber und Betreiberinnen von privaten Schutzhütten mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers bzw. der Eigentümerin.

Voraussetzungen

Die Schutzhütte, die Sie besitzen oder betreiben, muss sich auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befinden.


Was benötigen Sie

Sie benötigen das Formular für das Ansuchen um die Gewährung einer Förderung mit der Fotokopie der Betriebslizenz als Anlage.

Legen Sie dem Antrag für Arbeiten, für die eine Baukonzession erforderlich ist, Folgendes bei:

  • Ausführungsplan, der von den zuständigen Behörden genehmigt ist;
  • eine Kopie der Baukonzession oder der Baugenehmigung;
  • Grundbuchsauszug;
  • erläuternder technischer Bericht;
  • detaillierter Kostenvoranschlag.

Legen Sie für Vorhaben ohne Ermächtigung Folgendes bei:

  • erläuternder Bericht;
  • detaillierter Kostenvoranschlag der Investitionen;
  • Pläne der betroffenen Räume.

Sie benötigen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro.


So wird es gemacht

Sie können den Antrag beim Funktionsbereichs Tourismus einreichen:

  • vom 1. Jänner bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres für Vorhaben, die im darauffolgenden Jahr durchgeführt werden sollen;
  • per PEC an die Adresse: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it.

So geht es weiter

Das Amt erhält Ihren Beitragsantrag mit den entsprechenden Anlagen.

Die Anträge werden in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und anhand der verfügbaren Mittel bearbeitet.

Die Gewährung des Beitrags wird von der bevollmächtigten Führungskraft des Funktionsbereichs Tourismus nach der Mitteilung an die PEC-Adresse angeordnet.

Nach Beendigung der Arbeiten müssen Sie anschließend den Auszahlungsantrag mit den entsprechenden Anlagen einreichen;

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann vom 1. Jänner und dem 15. Oktober eines jeden Jahres für Vorhaben eingereicht werden, die im darauffolgenden Jahr durchgeführt werden sollen.


Häufig gestellte Fragen