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Dienstcode: 1695

Anerkennung von Qualifikationen/Spezialisierungen von Skilehrer

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Beschreibung

Sie können die Anerkennung der Qualifikationen oder Spezialisierungen im Beruf des Skilehrers oder der Skilehrerin erlangen, nachdem Sie spezielle Kurse absolviert und die vorgesehenen Prüfungen bestanden haben.

Sie können die folgenden Qualifikationen oder Spezialisierungen erlangen:

  1. Qualifikation des Skischulleiters oder der Skischulleiterin;
  2. Qualifikation des Lehrers oder der Lehrerin für Ski, Snowboard oder Skilanglauf;
  3. Spezialisierung für den Unterricht mit skiähnlichen Sportgeräten;
  4. Spezialisierung für den Skiunterricht für Kinder;
  5. Spezialisierung für den Skiunterricht für Menschen mit Behinderungen;
  6. Spezialisierung für den fremdsprachlichen Skiunterricht;
  7. Spezialisierung für den Freeride-Skiunterricht;
  8. Spezialisierung für den Freestyle-Skiunterricht.


Wer kann den Dienst nutzen

Skilehrer und Skilehrerinnen, die in das Landesberufsverzeichnis der Skilehrer und Skilehrerinnen eingetragen sind.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beziehen sich auf Ihre Eintragung im Berufsverzeichnis und die Teilnahme an speziellen Kursen.

  1. Sie müssen im laufenden Jahr in das Berufsverzeichnis der Skilehrer und Skilehrerinnen eingetragen sein;
  2. Sie müssen an speziellen Kursen teilgenommen haben, die von der Provinz, von der Landesberufskammer der Skilehrer und Skilehrerinnen oder von anderen Organisationen oder Berufsverbänden organisiert werden;
  3. Sie müssen die entsprechenden Prüfungen bestanden haben und über das Diplom in der Spezialisierung oder Qualifikation verfügen, für die Sie die Anerkennung beantragen.

 


Was benötigen Sie

  • Ansuchen um Anerkennung Qualifikation/Spezialisierung;
  • Kopie des Diploms oder des Zertifikats;
  • Programm des Ausbildungslehrgangs und der abgelegten Prüfung;
  • Bescheinigung über die Eintragung in das Landesberufsverzeichnis der Skilehrer und Skilehrerinnen für das laufende Jahr.

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen.

 


So wird es gemacht

Sie können Ihr Ansuchen stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ genannten Unterlagen zusenden:

  • per E-Mail an die Adresse: tourismus@provinz.bz.it oder
  • persönlich beim Funktionsbereich Tourismus nach vorheriger Terminvereinbarung.

 


So geht es weiter

  1. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
  2. bei einer positiven Bewertung erhalten Sie die Anerkennung der beantragten Qualifikation oder Spezialisierung per E-Mail.


Zeiten und Fristen

Dieses Ansuchen kann jederzeit gestellt werden.