Beschreibung
Das Verzeichnis der Tourismusorganisationen wird bei der für den Tourismus zuständigen Landesabteilung geführt. Die Eintragung und Verwaltung erfolgen nach den in den Rechtsvorschriften der Provinz festgelegten Regeln.

Das Verzeichnis der Tourismusorganisationen wird bei der für den Tourismus zuständigen Landesabteilung geführt. Die Eintragung und Verwaltung erfolgen nach den in den Rechtsvorschriften der Provinz festgelegten Regeln.
Alle Tourismusorganisationen, die im Landesverzeichnis eingetragen sind.
Um die Bedingungen für die Eintragung in das Landesverzeichnis zu erfahren, muss auf Artikel 5 des Landesgesetzes vom 19. September 2017, Nr. 15 „Ordnung der Tourismusorganisationen“ Bezug genommen werden.
Die Tourismusorganisationen müssen die folgenden Unterlagen an die für den Tourismus zuständige Landesabteilung senden:
Darüber hinaus:
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Sie können den Antrag bei der für den Tourismus zuständigen Landesabteilung stellen:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Sie können das Verzeichnis unter dem folgenden Link einsehen: Tourismusorganisationen - Verzeichnis.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen: