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Dienstcode: 1690

Eintragung im Landesverzeichnis der Tourismusorganisationen

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Beschreibung

Alle Tourismusorganisationen, die im Verzeichnis, das bei der zuständigen Landesabteilung geführt wird, eingetragenen sind, müssen dem Funktionsbereich Tourismus jährlich bestimmte Unterlagen vorlegen. Wie im Landesgesetz 15/2017 festgelegt, müssen Sie jährlich die Unterlagen über die Eigenfinanzierung, die Abschlussrechnung für das vorhergehende Geschäftsjahr und den Tätigkeitsbericht übermitteln. Darüber hinaus sind ein Tätigkeitsprogramm und eine Kopie des Haushaltsplans für das kommende Haushaltsjahr Ihrer im Landesverzeichnis eingetragenen Tourismusorganisation erforderlich. Sie sind verpflichtet, alle Satzungsänderungen innerhalb 15 Tagen zu melden.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Gesetzlicher Vertreter und gesetzliche Vertreterin einer Tourismusorganisation, die in das bei der zuständigen Landesabteilung geführte Verzeichnis eingetragen ist.


Voraussetzungen

Ihre Organisation muss eine Tourismusorganisation sein. 

 

 


Was benötigen Sie

Für die Beantragung von Landesmitteln müssen Sie bereitlegen:

  • Gründungsakt der Tourismusorganisation;
  • Satzung;
  • Bei Satzungsänderungen (notarieller Akt);
  • jährlich einzureichende Unterlagen:
    • Erklärung zur Eigenfinanzierung (31. Januar);
    • Abschlussrechnung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Tätigkeitsbericht)(30. Juni);
    • Tätigkeitsprogramm für das vorhergehende Kalenderjahr (30. November).

Dieser Dienst ist gebührenfrei.

 

 


So wird es gemacht

Das Ansuchen kann über den Online-Dienst myCIVIS erfolgen, indem Sie diese Schritte befolgen:

  1. Klicken Sie auf den folgenden Link: Online-Dienst myCIVIS, melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Dienst weitergeleitet;
  2. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch;
  3. geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

 


So geht es weiter

  1. Die eingereichten Unterlagen werden gemäß Landesgesetz 15/2017 vom Funktionsbereich Tourismus erfasst;
  2. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen.


Zeiten und Fristen

  • Sie müssen die Erklärung zur Eigenfinanzierung bis zum 31. Januar einreichen;
  • Sie müssen die Abschlussrechnung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Tätigkeitsbericht) bis zum 30. Juni übermitteln;
  • bis zum 30. November müssen Sie übermitteln:
    • Haushaltsplan;
    • Tätigkeitsprogramm;
  • Sie müssen innerhalb von 15 Tagen an die zuständige Landesabteilung weiterleiten:
    • Gründungsakt;
    • Satzung und Satzungsänderungen (notarieller Akt).

 

 


Häufig gestellte Fragen


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 15, „Ordnung der Tourismusorganisationen“;
  • Beschluss der Landesregierung vom 30. September 2025, Nr. 777, „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zugunsten der Tourismusorganisationen“;
  • Dekret des Landeshauptmanns vom 28. Dezember 2018, Nr. 39, „Durchführungsverordnung zur ‚Ordnung der Tourismusorganisationen‘“;
  • Beschluss der Landesregierung vom 20. März 2018, Nr. 240, „Qualitätskriterien für Tourismusorganisationen - Widerruf des Beschlusses Nr. 32 vom 14. Januar 2013“.

 

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