Beschreibung
Alle Tourismusorganisationen, die im Verzeichnis, das bei der zuständigen Landesabteilung geführt wird, eingetragenen sind, müssen dem Funktionsbereich Tourismus jährlich bestimmte Unterlagen vorlegen. Wie im Landesgesetz 15/2017 festgelegt, müssen Sie jährlich die Unterlagen über die Eigenfinanzierung, die Abschlussrechnung für das vorhergehende Geschäftsjahr und den Tätigkeitsbericht übermitteln. Darüber hinaus sind ein Tätigkeitsprogramm und eine Kopie des Haushaltsplans für das kommende Haushaltsjahr Ihrer im Landesverzeichnis eingetragenen Tourismusorganisation erforderlich. Sie sind verpflichtet, alle Satzungsänderungen innerhalb 15 Tagen zu melden.
