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Dienstcode: 1689

Beitrage für Investitionen an Tourismusorganisationen

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Beschreibung

Die Autonome Provinz Bozen gewährt Tourismusorganisationen nach den Vorgaben des Landesgesetzes Nr. 15/2017 Beiträge für die Durchführung von Vorhaben und Investitionen, die für den Tourismus von Interesse sind, wie zum Beispiel für:

  • Neubau, Umbau und Ankauf von Büroräumen und deren Einrichtung;
  • Neuerrichtung von Wander- und Themenwegen, Mountainbikewegen und Langlaufloipen;
  • Neubau, Ersatz und Reparatur von Brücken mit Ausnahme von Hängebrücken auf Wanderwegen und auf Themenwegen;
  • Arbeitsfahrzeuge etc.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Tourismusorganisationen Südtirols.


Voraussetzungen

Die Tourismusorganisationen müssen ordnungsgemäß in das vom Funktionsbereich Tourismus geführte Verzeichnis eingetragen sein.


Was benötigen Sie

##1##.

Dem Beitragsantrag müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • ausführlicher Bericht über das Vorhaben mit Beginn und Ende der Investition;
  • detaillierter Kostenvoranschlag;
  • Finanzierungsplan mit Finanzierungsplan;
  • Mehrwertsteuererklärung.
  • Falls vorgesehen:
    • Baukonzession, technische Unterlagen und Bewilligungen;
    • Fotodokumentation (z. B. Wege, Beschilderung).

So wird es gemacht

Sie können den Antrag beim Funktionsbereichs Tourismus mittels PEC an tourismus.turismo@pec.prov.bz.it einreichen.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro beifügen.
Sie können auch eine elektronische Stempelmarke (@e.bollo) verwenden.

 


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag und sendet Ihnen per PEC den CUP-Code zu. Die Zuweisung eines CUP-Codes stellt noch keine Bewilligung des Ansuchens dar. Der CUP-Code muss auf allen Rechnungen ersichtlich sein;
  2. nach der Prüfung des Antrages, kann dieser gewährt oder abgelehnt werden. Der Funktionsbereich Tourismus sendet Ihnen eine Mitteilung über die Gewährung oder Ablehnung des Beitrags zu;
  3. Bei einer Genehmigung muss nach Abschluss des Vorhabens müssen Sie folgende Dokumentation einreichen:
  • Falls zutreffend: Fotodokumentation der ausgeführten Arbeiten.
  • Die Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten:
  • Art, Menge und Einheitspreise;
    • Sollten diese Daten nicht vorhanden sein, ist eine von der Firma ausgestellte detaillierte Aufstellung beizufügen;
  • Bei Verweis auf ein Angebot in einer Rechnung ist dieses beizulegen
  • Antrag um Auszahlung für einen Landesbeitrag gemäß Landesgesetz 15/2017: ##1##;
  • Bericht über den Abschluss des Vorhabens;
  • Liste der Rechnungen;
  • quittierte Ausgabenbelege, die auf den Namen der Organisation ausgestellt sind:
    • elektronische Rechnungen mit Zahlungsbeleg;
    • Im Falle von Arbeiten, für die eine Baukonzession erforderlich ist, muss die Benutzungsgenehmigung beigefügt werden.

Zeiten und Fristen

Sie können Ihr Beitragsansuchen jährlich zwischen dem 1. Jänner und dem 30. Juni einreichen.