Qualitätskontrolle „Mystery Guest Check“ für Beherbergungsbetriebe mit 5‑Sterne-Klassifizierung
Wer kann den Dienst nutzen
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen beziehen sich auf die Einstufung des Beherbergungsbetriebs, sowie auf die Anforderungen an die Drittanbieter, die die Kontrolle durchführen.
Die Drittanbieter müssen nachweisen, dass sie Kontrollen an mindestens 5 Beherbergungsbetrieben durchgeführt haben.
Als gleichwertig gelten Mystery-Guest-Checks, die im Rahmen der Mitgliedschaft des Betriebs bei einer Hotelkooperation, einer Angebotsgruppe oder einer Hotelkette durchgeführt werden. In diesem Fall müssen alle vom System des „Mystery-Guest-Checks“ vorgesehenen Punkte der Checkliste unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Bewertungssystems überprüft und bewertet werden.
Was benötigen Sie
- Erklärung des Drittanbieters, dass er alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, um einen „Mystery Guest Check“ in einem Beherbergungsbetrieb durchzuführen; diese ist vorab an die für Tourismus zuständige Einrichtung des Landes zu übermitteln. Erklärung Voraussetzungen Drittanbieter_Mystery-Guest-Check
- Der Drittanbieter muss die Erklärung über die Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung eines „Mystery Guest Check“ jährlich erneuern. Erneuerung Erklärung Drittanbieter_Mystery-Guest-Check
- Nachdem der Drittanbieter in einem 5-Sterne-Beherbergungsbetrieb einen ‚Mystery Guest Check‘ durchgeführt hat, muss er die Mitteilung der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes übermitteln.
##12##
So wird es gemacht
- Der Beherbergungsbetrieb, der mit 5-Sternen eingestuft ist, beauftragt auf eigene Kosten einen Drittanbieter, der die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, mit der Durchführung eines „Mystery Guest Check“.
- Der Drittanbieter übermittelt nach der Durchführung des „Mystery Guest Check“ der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes die Erklärung, die die erfolgte Kontrolle bestätigt. Anlage 03 Erklärung Drittanbieter durchgeführter Mystery-Guest-Check
- Der Beherbergungsbetrieb mit 5 Sternen muss auf Anfrage der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes jährlich den Kontrollbericht übermitteln. Zusätzlich sind die Daten der offiziellen Nächtigungsstatistik sowie die Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen anzugeben.
So geht es weiter
Die für den Tourismus zuständige Organisationseinheit des Landes prüft die Erklärung der Drittanbieter und stellt fest, ob diese alle Voraussetzungen für die Durchführung von „Mystery Guest Checks“ erfüllen. Die für Tourismus zuständige Organisationseinheit des Landes überprüft die Berichte des „Mystery Guest Checks“ und verwendet die entsprechenden Ergebnisse zur Durchführung entsprechender Kontrollen.
Zeiten und Fristen
Der Bericht des „Mystery Guest Check“ muss zusammen mit den Anlagen, jährlich auf Anfrage der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes, übermittelt werden.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Qualitätskriterien für Fünf-Sterne-Hotels?
Sie können die Qualitätskriterien 5-Sterne-Häuser nachlesen.
Wie funktioniert das Bewertungssystem?
Um mehr darüber zu erfahren, wie das Bewertungssystem funktioniert, können Sie den Leitfaden „Bewertungssystem Mystery-Guest-Check“ lesen.
Wo finde ich die spezialisierten Drittanbieter?
Die Inhaber von Beherbergungsbetrieben können frei wählen, welchen Drittanbieter sie mit der Durchführung eines Mystery-Guest-Checks beauftragen. Vor der Beauftragung müssen sie jedoch sicherstellen, dass der ausgewählte Drittanbieter gegenüber der für Tourismus zuständigen Einrichtung des Landes erklärt hat, alle gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Stelle
Funktionsbereich Tourismus
Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: tourismus.provinz.bz.it
Parteienverkehr:
Von Montag bis Freitag: von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
