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Dienstcode: 1687

Qualitätskontrolle Mystery-Guest-Check für 5-Sterne-Betriebe

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Beschreibung

Der „Mystery-Guest-Check“ ist eine jährliche Qualitätsbewertung für Beherbergungsbetriebe mit 5-Sternen. Die Bewertung betrifft die Ausstattung, die baulichen Merkmale, die angebotenen Dienstleistungen und die berufliche Qualifikation der Beschäftigten, die von spezialisierten Drittanbietern durchgeführt werden muss. Das Ergebnis muss an die für den Tourismus zuständige Landeseinrichtung zur Durchführung der entsprechenden Kontrollen übermittelt werden.


Wer kann den Dienst nutzen

Eigentümer und Eigentümerinnen eines gastgewerblichen Beherbergungsbetriebs mit 5 Sternen.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen die Klassifizierung des Betriebes und die Merkmale der Personen, welche die Kontrolle durchführen.

  1. Der Betrieb muss mit 5 Sternen klassifiziert sein;
  2. der „Mystery-Guest-Check“ muss von spezialisierten Drittanbietern durchgeführt werden, die diese Qualitätsbewertung grundsätzlich als Dienstleistung anbieten;
  3. die Drittanbieter müssen nachweisen, dass sie in mindestens 5 Referenzbetrieben Bewertungen durchgeführt haben;
  4. als gleichwertig gelten auch „Mystery-Guest-Checks“, die im Rahmen der Zugehörigkeit zu einer Hotelkooperation, einer Angebotsgruppe oder einer Hotelkette durchgeführt werden. In diesem Fall müssen alle vom System des „Mystery-Guest-Checks“ vorgesehenen Punkte der Checkliste unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Bewertungssystems überprüft und bewertet werden.



So wird es gemacht

  1. Beauftragen Sie einen spezialisierten Drittanbieter, der diese Art der Qualitätsbewertung als Dienstleistung anbietet. Sie müssen den „Mystery-Guest-Check“ auf Initiative des Beherbergungsbetriebs und auf eigene Kosten organisieren;
  2. der Drittanbieter muss das Formular für die Mitteilung und die Erklärung ausfüllen und an die für den Tourismus zuständige Landeseinrichtung übermitteln;
  3. Sie müssen das Ergebnis an die für den Tourismus zuständige Landeseinrichtung übermitteln.


So geht es weiter

  1. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
  2. die zuständige Landeseinrichtung verwendet das Ergebnis des „Mystery-Guest-Checks“, um die entsprechenden Kontrollen durchzuführen.


Zeiten und Fristen

Die Übermittlung der Daten ist erstmalig ab dem Jahr 2021 verpflichtend. Der „Mystery-Guest-Check“ muss im Jahr 2020 durchgeführt worden sein.


Häufig gestellte Fragen

Was sind die Qualitätskriterien für Fünf-Sterne-Hotels?

Sie können die Kriterien unter dem folgenden Link einsehen: Qualitaetskriterien 5 Sterne Haeuser.

Wie funktioniert das Bewertungssystem?

Um mehr darüber zu erfahren, wie das Bewertungssystem funktioniert, können Sie den Leitfaden unter dem folgenden Link lesen: Leitfaden Bewertungssystem Mystery-Guest-Check.

Wo finde ich die zu beauftragenden Drittanbieter?

Die zu beauftragenden Drittanbieter finden Sie unter folgendem Link: Liste der Drittanbieter.

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Die Rechtsgrundlage ist das Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Juni 1989, Nr. 11, Artikel 12/bis, „Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 14. Dezember 1988, Nr. 58, Gastgewerbeordnung“.

 

 

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