Beschreibung
Die Projekte zur Erweiterung von Beherbergungsbetrieben gemäß Beschluss 887/2023, DLH 10/2021 und DLH 55/2007 erfordern ein positives Gutachten.

Die Projekte zur Erweiterung von Beherbergungsbetrieben gemäß Beschluss 887/2023, DLH 10/2021 und DLH 55/2007 erfordern ein positives Gutachten.
Die Planer oder Planerinnen von Beherbergungsbetrieben, die Erweiterungsmaßnahmen durchführen möchten.
Die Voraussetzungen betreffen die Art des Bauvorhabens und die entsprechende Rechtsgrundlage.
Für bereits begonnene Projekte:
Das entsprechende Formular muss zusammen mit dem Projekt beim zuständigen Gemeindeamt eingereicht werden:
Sie können das Ansuchen stellen:
Der Funktionsbereich Tourismus erstellt auf Antrag der Gemeinde die gutachtliche Stellungnahme über das Vorliegen der strukturellen Voraussetzungen für die Einstufung des Beherbergungsbetriebs.
Etwa 30 Tage ab dem Ansuchen der Gemeinde für die Ausstellung des Gutachtens an die Gemeinde.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: tourismus.provinz.bz.it
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.