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Dienstcode: 1686

Erweiterung der gastgewerblichen Beherbergungsbetriebe

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Beschreibung

Die Projekte zur Erweiterung von Beherbergungsbetrieben gemäß Beschluss 887/2023, DLH 10/2021 und DLH 55/2007 erfordern ein positives Gutachten.


Wer kann den Dienst nutzen

Die Planer oder Planerinnen von Beherbergungsbetrieben, die Erweiterungsmaßnahmen durchführen möchten.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen die Art des Bauvorhabens und die entsprechende Rechtsgrundlage.

  • Bauvorhaben gemäß Artikel 5 Absatz 5 „Kriterien und Grenzen für die Erweiterung von gastgewerblichen Betrieben“ laut Beschluss Nr. 887 vom 10. Oktober 2023:
    Die Baugenehmigung für die Erweiterung wird nach Einholung eines positiven Gutachtens der für den Tourismus zuständigen Organisationseinheit des Landes erteilt. Das Gutachten beurteilt das Vorliegen der baulichen Voraussetzungen für die Einstufung gemäß Artikel 33 der in der Konzessionsanfrage angegebenen Gastgewerbeordnung.

Für bereits begonnene Projekte:

  • Bauvorhaben gemäß D.L.H. Nr. 10/2021:
    Die Baugenehmigung betrifft die qualitative Erweiterung von gastgewerblichen Betrieben. Sie wird gemäß Artikel 4 Absatz 5 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 29. März 2021, Nr. 10, erteilt, nach Einholung eines positiven Gutachtens der für den Tourismus zuständigen Organisationseinheit des Landes. Das Gutachten beurteilt das Vorliegen der baulichen Voraussetzungen für die Einstufung gemäß Artikel 33 der in der Konzessionsanfrage angegebenen Gastgewerbeordnung;
  • Bauvorhaben gemäß D.L.H. Nr. 55/2007:
    Die Baugenehmigung betrifft die quantitative und qualitative Erweiterung. Sie wird gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 18. Oktober 2007, Nr. 55, erteilt, nach Einholung eines positiven Gutachtens der für den Tourismus zuständigen Landesabteilung. Dieses Gutachten beurteilt das Vorliegen der baulichen Voraussetzungen für die Einstufung gemäß Artikel 33 der in der Konzessionsanfrage angegebenen Gastgewerbeordnung.

 



So wird es gemacht

Sie können das Ansuchen stellen:

  • indem Sie das Formular zusammen mit dem Projekt beim zuständigen Gemeindeamt einreichen;
  • die Gemeinde übermittelt das Formular (einfache Kopie ohne weitere Unterlagen) mit den Angaben zum Projekt an den Funktionsbereich Tourismus zur Erstellung der gutachtlichen Stellungnahme.


So geht es weiter

Der Funktionsbereich Tourismus erstellt auf Antrag der Gemeinde die gutachtliche Stellungnahme über das Vorliegen der strukturellen Voraussetzungen für die Einstufung des Beherbergungsbetriebs.


Zeiten und Fristen

Etwa 30 Tage ab dem Ansuchen der Gemeinde für die Ausstellung des Gutachtens an die Gemeinde.


Häufig gestellte Fragen


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

 

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