Beschreibung
Die Autonome Provinz Bozen - Südtirol gewährt außerordentliche Förderungen für gastgewerbliche Nahversorgungsdienste, d. h. Betriebe müssen als einziger gastgewerblicher Betrieb, ganzjährig Speisen servieren und/oder Getränke ausschenken.
Die Förderung umfasst zwei Arten von Vorhaben:
- Eröffnung des einzigen gastgewerblichen Nahversorgungsdienstes in einer Ortschaft mit mindestens 100 Einwohnern und Einwohnerinnen;
- Aufrechterhaltung eines bereits aktiven gastgewerblichen Nahversorgungsdienstes in einer Ortschaft mit mindestens 100 Einwohnern und Einwohnerinnen.
Die Förderung kann auch gewährt werden, wenn andere Betriebe ansässig sind, vorausgesetzt, dass:
- sie nur für einen oder mehrere Abschnitte im Jahr (saisonweise) geöffnet sind;
- sie in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragstellung jährlich für mehr als 60 aufeinanderfolgende Tage oder jährlich mehr als 120 nicht aufeinanderfolgende Tage die Tätigkeit unterbrochen haben (ausgenommen die Unterbrechung ist aufgrund von Umbauarbeiten erfolgt);
- mehr als 1 km außerhalb des Ortszentrums liegen;
- sie die Mindestöffnungszeit von 10 Stunden an mindestens fünf Tagen in der Woche nicht einhalten.
Die Höhe des Beitrags:
- für die Eröffnung: einmaliger Beitrag von bis zu 30.000 Euro;
- für die Aufrechterhaltung: jährlicher Beitrag von bis zu 13000 Euro;
- für die Aufrechterhaltung zwei Betriebe in einem touristisch gering entwickelten Gebiet: jährlicher Beitrag von bis zu 8.000 Euro.
