Beschreibung
Jedes Reisebüro in der Provinz Bozen muss über einen Reisebüroleiter oder eine Reisebüroleiterin verfügen, der/die angemessene berufliche Kenntnisse vorweisen kann.

Jedes Reisebüro in der Provinz Bozen muss über einen Reisebüroleiter oder eine Reisebüroleiterin verfügen, der/die angemessene berufliche Kenntnisse vorweisen kann.
Die Voraussetzungen betreffen den Besitz von Studientiteln oder die Berufserfahrung.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro beifügen, Sie können auch eine elektronische Stempelmarke (@e.bollo) verwenden.
Die Kosten für die Anmeldung zu den Kursen und zur Prüfung werden von Mal zu Mal in der
Ausschreibung bekanntgegeben.
Sie können Ihren Antrag beim Amt einreichen:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der zuständigen Einrichtung zu diesem Dienst oder telefonisch beim Funktionsbereich Tourismus.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: tourismus.provinz.bz.it
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.