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Dienstcode: 1681

Zeitweilige und gelegentliche Ausübung des Bergführerberufs in der Autonomen Provinz Bozen mit einem Befähigungstitel aus der EU

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Beschreibung

Über diesen Dienst können Sie die Mitteilung senden, um zeitweilig und gelegentlich als Bergführer oder Bergführerin in Südtirol tätig zu sein.

Voraussetzung ist, dass Sie Staatsbürger oder Staatsbürgerin eines EU-Mitgliedstaates, Islands, Norwegens, Liechtensteins oder der Schweiz sind.

Außerdem müssen Sie über die entsprechende Berufsqualifikation verfügen.


Wer kann den Dienst nutzen

Der Dienst richtet sich an Bergführer und Bergführerinnen aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.

Sie können den Dienst nutzen, wenn Sie Ihren Beruf gelegentlich und zeitweilig in Südtirol ausüben möchten.


Voraussetzungen

Sie müssen über einen entsprechenden ausländischen Berufstitel verfügen (aus den EU-Mitgliedstaaten oder von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz).


Was benötigen Sie

Die vorherige Mitteilung der zeitweiligen und gelegentlichen Berufsausübung in der Autonomen Provinz Bozen.



So geht es weiter

Der Funktionsbereich Tourismus erhält Ihre Mitteilung.

Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihre Mitteilung angenommen wurde.


Zeiten und Fristen

Sie können die Mitteilung das ganze Jahr über einreichen.


Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich wenden, um Informationen über die Prüfung zum Bergführer oder zur Bergführerin und die damit verbundenen Kosten zu erhalten?

Für Informationen zur Ausbildung und Prüfung wenden Sie sich bitte an die Landesberufskammer der Berg- und Skiführer Südtirol.