Beschreibung
Der Dienst betrifft die Möglichkeit, zeitweilig und gelegentlich als Bergführer oder Bergführerin tätig zu sein. Dies ist möglich, wenn Sie über einen entsprechenden ausländischen Abschluss aus einem EU-Mitgliedstaat verfügen sowie für Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.
