web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 1681

Gelegentliche und zeitlich begrenzte Beauftragung eines Bergführers oder einer Bergführerin aus der EU mit ausländischer Befähigung in Südtirol

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Der Dienst betrifft die Möglichkeit, zeitweilig und gelegentlich als Bergführer oder Bergführerin tätig zu sein. Dies ist möglich, wenn Sie über einen entsprechenden ausländischen Abschluss aus einem EU-Mitgliedstaat verfügen sowie für Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.


Wer kann den Dienst nutzen

Bergführer und Bergführerinnen (aus EU-Mitgliedstaaten und Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz), die ihren Beruf gelegentlich und zeitweilig in Südtirol ausüben möchten.


Voraussetzungen

Sie müssen über einen entsprechenden ausländischen Berufsabschluss verfügen (aus den EU-Mitgliedstaaten und für Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz).




So geht es weiter

  1. Der Funktionsbereich Tourismus erhält Ihre Mitteilung;
  2. Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihre Mitteilung angenommen wurde.

Zeiten und Fristen

Sie können die Mitteilung zu jeder Zeit des Jahres einreichen.


Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich wenden, um Informationen über die Prüfung zum Bergführer/zur Bergführerin und die damit verbundenen Kosten zu erhalten?

Für Informationen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an den Verband der Südtiroler Berg- und Skiführer, der die Prüfung organisiert.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:

-->