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Dienstcode: 1680

Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation zur Ausübung der Tätigkeit als Berg- und Skiführer/in in Südtirol

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Beschreibung

Bergführer/Bergführerinnen und Skiführer/Skiführerinnen begleiten berufsmäßig, jedoch nicht unbedingt ausschließlich und dauerhaft, Personen bei Aktivitäten in den Bergen, wie z. B.:

  • auf Bergtouren über Fels und Eis oder jedenfalls im Gebirge;
  • auf Skitouren oder Skiausflügen;
  • fachliche Unterweisung im Bergsteigen und Tourenskilauf.

Um den Beruf in Südtirol auszuüben, ist eine Befahigung erforderlich, die folgendermaßen erworben werden kann:

  • durch die Teilnahme an einem Ausbildungskurs des Landes Südtirol und die Ablegung der entsprechenden Prüfung. Dienst:Bergführer oder Bergführerin - Ausbildung in Südtirol, oder durch die Anerkennung einer im Ausland erlangten Berufsqualifikation.

Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die im Besitz einer im Ausland erlangten Berufsqualifikation als Bergführer oder Bergführerin sind.


Voraussetzungen

Sie müssen im Besitz der im Ausland erlangten Berufsqualifikation als Bergführer oder Bergführerin sein.



So wird es gemacht

Füllen Sie das entsprechende Formular aus, unterschreiben es und fügen eine Stempelmarke sowie alle erforderlichen Unterlagen (max. 10 MB) hinzu.

Sie haben zwei Möglichkeiten, den Antrag an den Funktionsbereich Tourismus zu senden:


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag.
  2. Das Amt prüft den Antrag und vergewissert sich, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  3. Wenn Ihr Antrag unvollständig ist, erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, diesen zu vervollständigen.
  4. Sobald der Antrag vollständig ist, leitet das Amt Ihren Antrag an die Landesberufskammer der Südtiroler Bergführer weiter und bittet um ein Gutachten.
  5. Je nach dem abgegebenen Gutachten der Landesberufskammer wird das Amt Ihnen eine E-Mail über die Annahme Ihres Antrags, die möglicherweise vom Ablegen bestimmter Ausgleichsmaßnahmen abhängig gemacht werden könnte, oder die Ablehnung Ihres Antrags zusenden.
  6. Nach positivem Gutachten der Landesberufskammer und Bestehen der Ausgleichsprüfungen wird Ihnen per Dekret die Befahigung und Berechtigung zur dauerhaften Ausübung des Berufs des Bergführers in Südtirol verliehen.

Bitte beachten Sie: Bevor Sie den Beruf des Berg- und Skiführers bzw. der Berg- und Skiführerin in Südtirol ausüben können, müssen Sie ordnungsgemäß im Landesberufsverzeichnis der Südtiroler Landesberufskammer eingetragen sein.


Zeiten und Fristen

Das Ansuchen um Anerkennung des ausländischen Berufstitels kann jederzeit eingereicht werden.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen über den Dienst finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website "Tourismus".

Wie oft muss ich Fortbildungen vornehmen, um mit meinem anerkannten Titel den Beruf des Bergführers bzw. der Bergführerin ausüben zu können?

Sie müssen mindestens alle drei Jahre an einem speziellen Fortbildungskurs teilnehmen, der von der Provinz Bozen organisiert wird.

Was ist das Mindestalter für die Eintragung in das Landesberufsverzeichnis der Bergführer Südtirols?

Für die Eintragung in die Landesberufsverzeichnis der Bergführer müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.