Beschreibung
Der Dienst betrifft den Zugang zum Beruf des Fremdenführers / Fremdenführerin und Reiseleiters / Reiseleiterin durch die Anerkennung einer entsprechenden im Ausland erworbenen Berufsqualifikation. Er umfasst auch die Möglichkeit, die Tätigkeit gelegentlich und vorübergehend auszuüben, wenn man über eine entsprechende ausländische Qualifikation verfügt.
