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Dienstcode: 1678

Berufsausbildung zum Berg- und Skiführer/zur Berg- und Skiführerin in Südtirol

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Beschreibung

Mit diesem Dienst können Sie die Zulassung für die Eignungsprüfung zu den Ausbildungskursen für Bergführeranwärter und Bergführeranwärterin sowie zu den anschließenden Ausbildungskursen, Teilprüfungen und zur Befähigungsprüfung für angehende Bergführeranwärter und Bergführeranwärterin beantragen, um Bergführer oder Bergführerin zu werden, ein professioneller Beruf mit folgenden Aufgaben:

  • Führung von Personen auf Bergtouren über Fels und Eis oder jedenfalls im Gebirge,
  • Führung von Personen auf Skitouren oder Skiausflügen,
  • fachliche Unterweisung im Bergsteigen und Tourenskilauf.

Der Beruf ist in zwei Grade unterteilt:

  • Bergführeranwärter und Bergführeranwärterin;
  • Bergführer oder Bergführerin.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die den Beruf des Bergführers oder der Bergführerin in Südtirol ausüben wollen, eine entsprechende Berufsausbildung anstreben und die Mindestanforderungen erfüllen, indem sie die erforderlichen praktischen Fähigkeiten nachweisen.

Dieser Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Berichts über die eigene bergsteigerische Tätigkeit der letzten fünf Jahre, der als
Auszug aus dem Tourenbericht" bezeichnet wird:
Der Auszug aus dem Tourenbericht muss mindestens zehn große alpine Touren ab dem VI. Schwierigkeitsgrad nach der Skala der Internationalen Vereinigung der Alpinistischen Verbände (U.I.A.A.) mit mind. 400 Höhenmetern oder besonders lange alpinistisch anspruchsvolle alpine Routen (Vorstieg oder in Wechselführung) in Fels, zehn Touren in Eis oder kombiniertem Gelände mit Schwierigkeit AD+ sowie zehn große Skitouren und/oder Überschreitungen mit vergletscherten Passagen (1800 Höhenmeter) und weitere dreißig klassische" Skitouren enthalten.

Zusätzlich dazu müssen Interessierte die verschiedenen Skitechniken und das Skitourengehen in unterschiedlichem Gelände kennen und beherrschen.

 


Voraussetzungen

Um an der Ausbildung teilnehmen zu können, müssen Sie:

  • am ersten Tag der Eignungsprüfung mindestens 18 Jahre alt sein;
  • ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das Ihre psychophysische Eignung für die Ausbildung bescheinigt (maximale Gültigkeit zwölf Monate ab Ausstellungsdatum);
  • im Besitz eines Abschlusszeugnisses der Mittelschule sein;
  • keine Verurteilung erfahren haben, die den Ausschluss von öffentlichen Ämtern mit sich bringt und für die die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde; dies gilt nicht, wenn Sie rehabilitiert wurden;
  • ihren Wohnsitz, das Domizil oder eine Zustelladresse in einer Südtiroler Gemeinde haben;
  • innerhalb der Anmeldefrist einen detaillierten Bericht über Ihre bergsteigerische Tätigkeit der letzten fünf Jahre in den verschiedenen Gruppen der Alpen einreichen (Auszug aus dem Tourenbericht);
  • anhand des Auszugs aus dem Tourenbericht eine ausgeprägte persönliche Erfahrung und die erforderlichen Fähigkeiten in allen alpinistischen Disziplinen durch die Absolvierung mindestens folgender Touren nachweisen:
  1. - zehn große alpine Felstouren ab dem VI. Schwierigkeitsgrad nach der Skala der Internationalen Vereinigung der Alpinistischen Verbände (U.I.A.A.) mit mind. 400 Hm oder besonders lange alpinistisch anspruchsvolle alpine Routen (Vorstieg oder in Wechselführung),
  2. - zehn Touren im Eis oder kombinierten Gelände mit Schwierigkeit AD+,
  3. - zehn große Skitouren und/oder Überschreitungen mit vergletscherten Passagen (1800 Hm) und weitere 30 „klassische" Skitouren.

Die praktische Eignungsprüfung ist nur für den unmittelbar folgenden Kurszyklus gültig der zwei Jahre dauert und wird jedes Jahr abgehalten; alle zwei Jahre beginnt ein neuer Ausbildungszyklus.


Was benötigen Sie

Die Formulare und Termine der einzelnen Prüfungen werden jedes Jahr rechtzeitig aktualisiert. Eventuelle Formulare aus dem Vorjahr dienen nur als Orientierung

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht.

 


So wird es gemacht

Reichen Sie den Antrag mit der Stempelmarke beim Funktionsbereich Tourismus ein. Bitte fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises, ein ärztliches Zeugnis über Ihre psycho-physische Eignung und Ihren Auszug aus dem Tourenbericht der letzten fünf Jahre bei. Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen fristgerecht beim Funktionsbereich Tourismus ein:

 


So geht es weiter

  1. das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft, ob Sie alle formalen Voraussetzungen erfüllen, um zum nächsten Schritt, dem Eignungsgespräch (mit Anwesenheitspflicht, bei sonstigem Ausschluss), zugelassen zu werden. Das Gespräch wird mit der Prüfungskommission geführt und findet in der Regel online statt;
  2. wenn Sie zum Eignungsgespräch zugelassen werden, erhalten Sie vom Amt eine Einladung per E-Mail;
  3. die Kommission bewertet Ihren Auszug aus dem Tourenbericht;
  4. während des Eignungsgesprächs informiert Sie die Prüfungskommission über die Bewertung Ihres Auszugs aus dem Tourenbericht. Nur wenn die Kommission Sie für geeignet hält, werden Sie zu den praktischen Teilprüfungen der Eignungsprüfung zugelassen. Diese bestehen aus Bewertungen in den folgenden Disziplinen:
  1. Felsalpinistik,
  2. Eisalpinistik,
  3. Skialpinistik (Bewertung der verschiedenen Skitechniken und Skitourengehen in unterschiedlichem Gelände).
Die praktischen Teilprüfungen der Eignungsprüfung erstrecken sich über drei Tage; die Teilprüfungen in Ski- und Eisalpinistik finden in der Regel etwa eine Woche nach dem Eignungsgespräch statt.

 


Zeiten und Fristen

  • Einschreibefrist: 31. Januar eines jeden Jahres;
  • Eignungsgespräch und Bewertung des Auszugs aus dem Tourenbericht: in der Regel jedes Jahr Anfang Februar. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte dem Formular für das jeweilige Jahr oder informieren Sie sich per E-Mail an tourismus@provinz.bz.it.
  • praktische Teilprüfungen: in der Regel jedes Jahr Mitte/Ende Februar und im Mai. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte dem Formular für das jeweilige Jahr oder informieren Sie sich per E-Mail an tourismus@provinz.bz.it .

 


Häufig gestellte Fragen

Was sind die Bewertungskriterien für den Bericht über die bergsteigerische Tätigkeit (Auszug aus dem Tourenbericht)?

Die Prüfungskommission stützt sich bei der Beurteilung auf Ihre alpinistischen Leistungen der letzten fünf Jahre, die mindestens folgenden Touren umfassen müssen:
  • 10 große alpine Felstouren ab dem VI. Grad UIAA, mit mindestens 400 Hm oder besonders lange alpinistisch anspruchsvolle alpine Routen (Vorstieg oder in Wechselführung);
  • 10 Touren im Eis oder kombiniertem Gelände mit Schwierigkeit AD+;
  • 10 große Skitouren und/oder Überschreitungen mit vergletscherten Passagen (1800 Hm) und weitere 30 klassische Skitouren.


In welchen Sprachen finden Eignungsprüfung und Ausbildungskurse statt?

Die Prüfungen und Kurse finden in den beiden Amtssprachen Deutsch und Italienisch statt. Sie sollten jedoch über Grundkenntnisse in beiden Sprachen verfügen. Sie sollten in der Lage sein, sich in den verschiedenen Situationen in den Bergen in beiden Sprachen auszudrücken.
 

Wie sollte ich meinen Bericht über die bergsteigerische Tätigkeit ausfüllen (Auszug aus dem Tourenbericht)?

Der Auszug aus dem Tourenbericht sollte vorzugsweise am Computer ausgefüllt werden und neben dem Gipfel auch das Datum und den vollständigen Namen des Seilpartners für jede einzelne Route/Überquerung enthalten.
 

Kann ich über die ausdrücklich angeforderten Touren hinaus auch weitere Routen/Überquerungen hinzufügen?

Ja, das Hinzufügen einer Liste mit weiteren Touren, die besondere alpinistische Anforderungen aufweisen und selbständig in verschiedenen Gruppen im Alpenraum durchgeführt wurden, kann in jedem Fall positiv bewertet werden und die Mindestanforderungen ergänzen.
 

Was wird bei der Eignungsprüfung in der praktischen Teilprüfung in Skialpinistik geprüft?

Die praktische Teilprüfung in Skialpinistik umfasst insbesondere die Bewertung verschiedener Skitechniken, das Skitourengehen in unterschiedlichem Gelände sowie Tests abseits und auf der Piste. Für diese Teilprüfung ist fundiertes Wissen über die Gefahren des Skialpinismus erforderlich.
 

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung und direkt bei der Landesberufskammer der Südtiroler Berg- und Skiführer.