Beschreibung
Der Dienst betrifft die Einstufung von gastgewerblichen Beherbergungsbetrieben mit Hotelcharakter auf der Grundlage ihrer Voraussetzungen, mit der Zuweisung einer Anzahl von Sternen. Dies ist durch das Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Juni 1989, Nr. 11, festgelegt.
Die Einstufung ist eine Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung durch die Gemeinde.
