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Dienstcode: 1672

Antrag um Eröffnung eines Reisebüros

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Beschreibung

Um in Südtirol ein Reisebüro zu eröffnen, muss eine Bewilligung vom Landesrat für Tourismus eingeholt werden.

Die Reisebüros können folgende Dienste anbieten:

  • Organisation und Verkauf von Reisen, Pauschalreisen und Ferienaufenthalten;
  • Reisevermittlung.

Wer kann den Dienst nutzen

Wer an der Eröffnung eines Reisebüros in Südtirol interessiert ist.


Voraussetzungen

Für den Antrag müssen Sie:

  • handlungsfähig sein (gemäß Zivilgesetzbuch);
  • die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit nachweisen (Art. 11 des Königlichen Dekrets 773/1931);
  • die Voraussetzungen als Reisebüroleiter oder Reisebüroleiterin haben oder eine qualifizierte Person beauftragen; Der Reisebüroleiter oder die Reisebüroleiterin muss folgende Voraussetzungen vorweisen können:
- die italienische, deutsche und englische Sprache mindestens auf dem Niveau B2 (Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
- Fachkenntnisse in folgenden Bereichen haben: Organisation und Verwaltung von Reisebüros; Tourismusmarketing; Verkehrstechnik; Tourismusgesetzgebung und -geographie.

Diese Fachkenntnisse können nachgewiesen werden durch:

  • Bestehen einer Eignungsprüfung vor der zuständigen Landeskommission oder;

  • einen der folgenden Studientitel im Bereich Tourismus:

    • Diplom einer höheren technischen Lehranstalt (ITS) oder Bachelor-Abschluss/Fachlaureat/Master-Abschluss/Doktorat;

    • Bescheinigung der Berufsausbildung (Ausbildungskurs von mindestens 600 Stunden mit Abschlussprüfung);

    • gleichwertige Voraussetzungen gemäß GvD 206/2007.

Die Räumlichkeiten des Reisebüros müssen:

  • unabhängig;
  • leicht zugänglich;
  • ausschließlich der Reisebürotätigkeit gewidmet sein.

Was benötigen Sie

  • Antragsformular für die Bewilligung des Reisebüros: Eröffnung Reisebüro;
  • Grundriss der Räumlichkeiten;
  • Beschreibung der Ausstattung;
  • Haftpflichtversicherung (mindestens 1.550.000 €);
  • Versicherungspolizze oder Bankgarantie für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder eines Konkurses;
  • Reisebüroleiter oder Reisebüroleiterin

Formulare und Anlagen für spätere Änderungen:

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 € beifügen.
Sie können auch eine elektronische Stempelmarke (@e.bollo) verwenden.



So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag angenommen wurde.

Zeiten und Fristen


Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn sich nach der Einreichung des Antrags Änderungen ergeben?

Jede Änderung (z. B. Wechsel des Reisebüroleiters oder der Reisebüroleiterin, des Standorts, vorübergehende Schließung, Umbenennung) ist dem zuständigen Amt unter Verwendung des entsprechenden Formulars mitzuteilen.

Wo kann ich weitere Informationen über den Dienst finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.