Wo kann ich weitere Informationen über den Dienst finden?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Institution.
Was wird mit dem Beitrag finanziert? (Landesgesetz 79/1973)
Initiativen, die für den Tourismus von Interesse sind und sich positiv auf die Wirtschaft und die Produktivität des Sektors auswirken. Gefördert werden Tätigkeiten wie:
- Veranstaltungen zur Förderung des Tourismus;
- Werbeinitiativen;
- Studien, Forschungs-, Analyse- und Entwicklungsprojekte von besonderer touristischer und interregionaler Relevanz;
- Initiativen zur Sensibilisierung für die Sicherheitsvorschriften auf den Skipisten und in den Bergen;
Was wird mit dem Beitrag finanziert? (Landesgesetz 4/1997, Art. 23-quater)
Initiativen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität sowie der Weiterbildung und Spezialisierung im Tourismussektor in Südtirol. Gefördert werden Tätigkeiten wie:
- Ausbildungsprojekte;
- Studien, Forschungs-, Analyse- und Entwicklungsprojekte;
- Beratung;
- Organisation von und Teilnahme an Messen und Ausstellungen in der Region Trentino-Südtirol;
- Gründung von Unternehmenskooperationen in Form eines Konsortiums, einer Genossenschaft oder einer anderen Rechtsform;
- andere Initiativen für die Entwicklung von Unternehmen in ihren jeweiligen Sektoren, Wirtschaftszweigen oder Berufen.
Was wird mit dem Beitrag nicht finanziert?
- Kleine Veranstaltungen, die von den Tourismusorganisationen im Rahmen der Ausübung ihrer institutionellen Tätigkeit auf lokaler Ebene organisiert werden, sind vom Beitrag ausgeschlossen;
- Ausgaben im Zusammenhang mit unentgeltlichen Zuwendungen oder Preisen jeglicher Art;
- bei Werbeinitiativen und Ausbildungsprojekten im Tourismussektor sind Ausgaben für Mahlzeiten, Erfrischungen und Buffets nicht förderfähig.
Worauf muss ich bei der Einreichung meines Antrags achten?
- Der Beitragsantrag muss vor dem Beginn der Initiative eingereicht werden, für die eine Finanzierung beantragt wird;
- förderfähig sind nur Ausgaben, die nach der Einreichung des Antrags entstanden und im Kostenvoranschlag des Antrags vorgesehen sind.
Bis wann muss der Auszahlungsantrag eingereicht werden?
Der/die Begünstigte muss die Ausgaben für die gewährten Beihilfen bis zum Ende des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe getroffen wurde, abrechnen. Nach Ablauf der Frist ordnet der Direktor/die Direktorin der Abteilung die Streichung des Beitrags an.