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Dienstcode: 1671

Beiträge für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität im Tourismus

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Beschreibung

Die Autonome Provinz Bozen vergibt Beiträge an Institute, Körperschaften, Verbände und Organisationen, die Initiativen von besonderem touristischem Interesse durchführen, die abzielen auf:

  • das wirtschaftliche Wachstum des Tourismussektors;
  • erhöhte Produktivität;
  • Aktualisierung und Spezialisierung in diesem Bereich.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Institute;
  • Körperschaften;
  • Verbände;
  • Organisationen;
  • Berufsverbände und ihre Genossenschaften.

Voraussetzungen

1. Die Voraussetzungen (Förderungen gemäß Landesgesetz 79/1973) betreffen die Relevanz der Tätigkeiten:

  • Die Tätigkeiten müssen für den Tourismussektor relevant sein und allgemein das Wachstum des Tourismussektors in Südtirol fördern und dürfen sich nicht an einzelne Unternehmen richten.
  1. Initiativen, die für den Tourismus von Interesse und interregionaler Natur sind und sich positiv auf die Wirtschaft und die Produktivität des Sektors auswirken;
  2. Gefördert werden Tätigkeiten wie:
  • Veranstaltungen zur Förderung des Tourismus;
  • Werbeinitiativen;
  • Studien, Forschungs-, Analyse- und Entwicklungsprojekte von besonderer touristischer und interregionaler Relevanz;
  • Initiativen zur Sensibilisierung für die Sicherheitsvorschriften auf den Skipisten und in den Bergen.

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten (L.G. 79/73):

2. Die Voraussetzungen (Beiträge gemäß Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4 in geltender Fassung, Art. 23-quater) betreffen die Relevanz der Tätigkeiten:

Gefördert werden Tätigkeiten wie:

  • Studien, Forschungs-, Analyse- und Entwicklungsprojekte;
  • Ausbildungs- oder Weiterbildungskurse und Informationsveranstaltungen;
  • Organisation von und Teilnahme an Messen und Ausstellungen in der Region Trentino-Südtirol;
  • Beratung;
  • Gründung von Unternehmenskooperationen in Form eines Konsortiums, einer Genossenschaft oder einer anderen Rechtsform;
  • andere Initiativen für die Entwicklung von Unternehmen in ihren jeweiligen Sektoren, Wirtschaftszweigen oder Berufen.

Außerdem müssen Sie eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.

 


Was benötigen Sie


So wird es gemacht

Sie können das Ansuchen per PEC oder E-Mail beim Funktionsbereich Tourismus stellen.


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag angenommen wurde;
  3. um die Auszahlung des Beitrags zu erhalten, sind nach Abschluss der Initiative einzureichen:

Zeiten und Fristen

Sie müssen Ihren Antrag bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen über den Dienst finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Institution.

Was wird mit dem Beitrag finanziert? (Landesgesetz 79/1973)

Initiativen, die für den Tourismus von Interesse sind und sich positiv auf die Wirtschaft und die Produktivität des Sektors auswirken. Gefördert werden Tätigkeiten wie:

  • Veranstaltungen zur Förderung des Tourismus;
  • Werbeinitiativen;
  • Studien, Forschungs-, Analyse- und Entwicklungsprojekte von besonderer touristischer und interregionaler Relevanz;
  • Initiativen zur Sensibilisierung für die Sicherheitsvorschriften auf den Skipisten und in den Bergen;

Was wird mit dem Beitrag finanziert? (Landesgesetz 4/1997, Art. 23-quater)

Initiativen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität sowie der Weiterbildung und Spezialisierung im Tourismussektor in Südtirol. Gefördert werden Tätigkeiten wie:

  • Ausbildungsprojekte;
  • Studien, Forschungs-, Analyse- und Entwicklungsprojekte;
  • Beratung;
  • Organisation von und Teilnahme an Messen und Ausstellungen in der Region Trentino-Südtirol;
  • Gründung von Unternehmenskooperationen in Form eines Konsortiums, einer Genossenschaft oder einer anderen Rechtsform;
  • andere Initiativen für die Entwicklung von Unternehmen in ihren jeweiligen Sektoren, Wirtschaftszweigen oder Berufen.

Was wird mit dem Beitrag nicht finanziert?

  • Kleine Veranstaltungen, die von den Tourismusorganisationen im Rahmen der Ausübung ihrer institutionellen Tätigkeit auf lokaler Ebene organisiert werden, sind vom Beitrag ausgeschlossen;
  • Ausgaben im Zusammenhang mit unentgeltlichen Zuwendungen oder Preisen jeglicher Art;
  • bei Werbeinitiativen und Ausbildungsprojekten im Tourismussektor sind Ausgaben für Mahlzeiten, Erfrischungen und Buffets nicht förderfähig.

Worauf muss ich bei der Einreichung meines Antrags achten?

  • Der Beitragsantrag muss vor dem Beginn der Initiative eingereicht werden, für die eine Finanzierung beantragt wird;
  • förderfähig sind nur Ausgaben, die nach der Einreichung des Antrags entstanden und im Kostenvoranschlag des Antrags vorgesehen sind.

Bis wann muss der Auszahlungsantrag eingereicht werden?

Der/die Begünstigte muss die Ausgaben für die gewährten Beihilfen bis zum Ende des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe getroffen wurde, abrechnen. Nach Ablauf der Frist ordnet der Direktor/die Direktorin der Abteilung die Streichung des Beitrags an.

 


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

 

Rechtsgrundlagen:

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