Beschreibung
Für die Eröffnung und den Betrieb einer Skischule in Südtirol ist eine Bewilligung des Landes erforderlich.

Für die Eröffnung und den Betrieb einer Skischule in Südtirol ist eine Bewilligung des Landes erforderlich.
Skilehrer oder Skilehrerinnen
Der Antrag kann nur von einem Skilehrer oder einer Skilehrerin gestellt werden, der oder die im Besitz der Qualifikation als Skischulleiter oder Skischulleiterin ist.
Ansuchen um Bewilligung zur Führung einer Skischule.
Die folgenden Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden (je nach verwendetem Kanal als PDF oder im Papierformat):
Die Bewilligung wird nach Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen erteilt.
Außerdem müssen Sie zwei Stempelmarken im Wert von 32 Euro (je 16 Euro) kaufen, von denen eine auf dem Antrag anzubringen ist und die andere für die Ausstellung der Bewilligung benötigt wird.
Sie können den Antrag beim Funktionsbereichs Tourismus einreichen:
Es sind keine besonderen Zeiten und Fristen für die Beantragung der Bewilligung vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Ja, das Lehrpersonal muss aus ordnungsgemäß qualifizierten Skilehrern und Skilehrerinnen bestehen.
Ja, die Schule muss über ein für die Öffentlichkeit zugängliches Büro und einen geeigneten Übungshang verfügen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Die Rechtsgrundlage ist das Landesgesetz vom 19. Februar 2001, Nr. 5 („Ordnung der Skischulen und des Skilehrerberufs“).
Landhaus 5, Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: tourismus.provinz.bz.it
Parteienverkehr: