Beschreibung
Für die Eröffnung und den Betrieb einer Skischule in Südtirol ist eine Bewilligung des Landes erforderlich.

Für die Eröffnung und den Betrieb einer Skischule in Südtirol ist eine Bewilligung des Landes erforderlich.
Skilehrer oder Skilehrerinnen.
Der Antrag kann nur von einem Skilehrer oder einer Skilehrerin gestellt werden, der oder die im Besitz der Qualifikation als Skischulleiter oder Skischulleiterin ist.
Füllen Sie das Ansuchen um Bewilligung zur Führung einer Skischule aus.
Die folgenden Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden (je nach verwendetem Kanal als PDF oder im Papierformat):
Die Bewilligung wird nach Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen erteilt.
Außerdem müssen Sie zwei Stempelmarken im Wert von 32 Euro (je 16 Euro) kaufen, von denen eine auf dem Antrag anzubringen ist und die andere für die Ausstellung der Bewilligung benötigt wird.
Sie können den Antrag beim Funktionsbereich Tourismus einreichen:
Das Amt erhält ihren Antrag und überprüft die eingereichte Dokumentation.
Es sind keine besonderen Zeiten und Fristen für die Beantragung der Bewilligung vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website "Tourismus".
Ja, das Lehrpersonal muss aus ordnungsgemäß qualifizierten Skilehrern und Skilehrerinnen bestehen.
Ja, die Schule muss über ein für die Öffentlichkeit zugängliches Büro und einen geeigneten Übungshang verfügen.
Landesgesetz vom 19. Februar 2001, Nr. 5 („Ordnung der Skischulen und des Skilehrerberufs“).
Garibaldi-Straße 14, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: tourismus.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: von 9.00 bis 12.00 Uhr.