Wo finde ich das Verzeichnis der Alpinschulen in Südtirol?
Sie finden es unter folgendem Link: Verzeichnis der Alpinschulen in Südtirol.
Wo kann ich weitere Informationen über den Dienst finden?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Kann die Lehrtätigkeit in Alpinschulen auch nur von angehenden Bergführern oder Bergführerinnen durchgeführt werden?
Nein. Die Lehrtätigkeit in den Alpinschulen darf ausschließlich von Bergführern oder Bergführerinnen ausgeübt werden, bzw. auch von Bergführeranwärtern oder Bergführeranwärterinnen sofern deren Zahl die der Bergführer/Bergführerinnen, die im Landesverzeichnis eingetragen oder diesem vorübergehend angeschlossen sind, nicht übersteigt.
Ist der von anerkannten Alpinen Verbänden (z.B. CAI, AVS) für satzungsgemäße Zwecke organisierte Bergsport für ihre Mitglieder und auf gemeinnütziger Basis genehmigungspflichtig?
Nein, vorausgesetzt die Ausbilder der betreffenden Alpinen Verbände üben ihre Tätigkeit nicht berufsmäßig aus. Außerdem dürfen sie keine Vergütung oder Entschädigung in irgendeiner Form erhalten. Bergsteigeraktivitäten, die von solchen anerkannten Alpinen Verbänden organisiert werden, sind nicht genehmigungspflichtig.