Beschreibung
Für den Betrieb einer Alpinschule ist eine Genehmigung des zuständigen Landesrates oder der zuständigen Landesrätin erforderlich. Diese Genehmigung wird nach Einholung des Gutachtens der Landesberufskammer der Südtiroler Bergführer und des Alpinbeirates erteilt.
Als Tätigkeit einer Alpinschule gilt jede koordinierte Tätigkeit mehrerer Bergführer oder Bergführerinnen und Bergführeranwärter oder Bergführeranwärterinnen zum Zwecke der Berufsausübung, mit Ausnahme der Kundengewinnung.
