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Dienstcode: 1664

Förderungen an Einrichtungen für die technische Unterstützung an Unternehmen (ETU)

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Beschreibung

Das Land gewährt Beiträge an Einrichtungen für die technische Unterstützung an Unternehmen (ETU), um das Wachstum und die Produktivität der lokalen Wirtschaft zu fördern.

Die ETU bieten den Unternehmen in folgenden Bereichen technische Unterstützung:

  • technologische und organisatorische Innovation;
  • Wirtschafts- und Finanzmanagement;
  • Zugang zu Finanzmitteln, einschließlich europäischer Mittel;
  • Sicherheit und Verbraucherschutz;
  • Umweltschutz, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz;
  • Qualitätszertifizierung;
  • andere in der Satzung vorgesehene Tätigkeiten.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Einrichtungen für die technische Unterstützung an Unternehmen (ETU);
  • Bestehende Konsortien und Genossenschaften, die die Voraussetzungen erfüllen und die entsprechenden Dienstleistungen anbieten.

Voraussetzungen

Anspruch auf die Förderung haben ETU, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sie sind von den repräsentativsten Berufsverbänden errichtet;
  • sie haben mindestens 400 Mitglieder aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus;
  • wenn sie mit anderen Unternehmen gegründet sind, muss die Beteiligung letzterer weniger als 50 % des Gesellschaftskapitals betragen;
  • sie besitzen unternehmerische Unabhängigkeit und führen eine vom Mutterverband getrennte Buchhaltung;
  • sie müssen einen ständigen Sitz in der Provinz haben, der durch das in der Satzung angegebene Markenzeichen und die Bezeichnung identifizierbar ist.

Bestehende Konsortien und Genossenschaften sind ebenfalls zulässig, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.


Was benötigen Sie

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen, zahlbar mittels:

  • @e.bollo
  • Stempelmarke (Datum und eindeutigen Identifikationscode angeben)

 


So wird es gemacht

Wenden Sie sich über PEC an das zuständige Amt.


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag angenommen wurde;
  3. die Auszahlung der Förderung wird vom Direktor oder von der Direktorin des zuständigen Landesamtes auf der Grundlage der Angaben im Antrag angeordnet. 

 


Zeiten und Fristen

Der Antrag muss bis zum 30. Juni des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, auf das sich die im Haushaltsplan oder in der getrennten Buchführung der ETU genannten Ausgaben beziehen.


Häufig gestellte Fragen


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

 

Rechtsgrundlagen:

 

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.

 

 


Zuständige Stelle

Abteilung Wirtschaftsentwicklung

Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 00 (Amt für Industrie und Gruben) / +39 0471 41 36 40 (Amt für Handwerk und Gewerbegebiete) / +39 0471 41 37 40 (Amt für Handel und Dienstleistungen)
E-Mail: wirtschaft@provinz.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: economia.provincia.bz.it

Funktionsbereich Tourismus

Landhaus 5, Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: turismo.provincia.bz.it