Beschreibung
Antrag auf obligatorische Einstufung des Privatvermieterbetriebes. Sie müssen diese beantragen, wenn Sie die Tätigkeit der Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen in einem Gebäude ausüben, sprich die Beherbergung in einem Gebäude das nicht als Betriebsstätte eingestuft ist, in höchstens acht Zimmern oder fünf möblierten Ferienwohnungen pro Gemeinde anbieten. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage von „Sonnen“.
Für Informationen über den Beginn der Tätigkeit müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde wenden.
