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Dienstcode: 1662

Einstufung Privatvermietung

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Beschreibung

Antrag auf obligatorische Einstufung des Privatvermieterbetriebes. Sie müssen diese beantragen, wenn Sie die Tätigkeit der Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen in einem Gebäude ausüben, sprich die Beherbergung in einem Gebäude das nicht als Betriebsstätte eingestuft ist, in höchstens acht Zimmern oder fünf möblierten Ferienwohnungen pro Gemeinde anbieten. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage von „Sonnen“.

Für Informationen über den Beginn der Tätigkeit müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde wenden.

 


Wer kann den Dienst nutzen

  • Alle, die die Tätigkeit der privaten Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen ausüben;

 


Voraussetzungen

  1. Zuweisung von Betten durch den Bürgermeister der zuständigen Gemeinde;
  2. Zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (SCIA) über das SUAP-Portal.
  3. eine bereits bestehende Tätigkeit bei einem Antrag um Neueinstufung.
     


So wird es gemacht

  1. Stellen Sie einen Antrag auf Zuweisung von Betten an den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der zuständigen Gemeinde;
  2. senden Sie nach der Zuweisung der Betten die zertifizierte (ZeMeT) über das SUAP-Portal;
  3. fügen Sie der ZeMeT den Antrag auf Einstufung des Betriebs und das entsprechende Erhebungsformular bei.


So geht es weiter

  1. Das Schreiben mit der Einstufung mit den „Sonnen“ nach den im Erhebungsformular angegebenen Kriterien;

 


Zeiten und Fristen

Der Antrag um Einstufung ist gleichzeitig mit der zertifizierten Meldung zum Tätigkeitsbeginn (SCIA) zu übermitteln.

Häufig gestellte Fragen