Beschreibung
Das Land gewährt privaten Körperschaften Beiträgen, die einen qualifizierten Betreuungsdienst für Kleinkinder durch Tagesmütter/Tagesväter vermitteln. Damit werden Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.

Das Land gewährt privaten Körperschaften Beiträgen, die einen qualifizierten Betreuungsdienst für Kleinkinder durch Tagesmütter/Tagesväter vermitteln. Damit werden Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.
Private Körperschaften ohne Gewinnabsicht, die vom Land akkreditiert sind und den Tagesmutter-/Tagesväterdienst in Südtirol anbieten.
Antragstellende Körperschaften müssen:
Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:
Der Antrag ist unter Verwendung des von der Familienagentur erstellten Formulars zu stellen und vom gesetzlichen Vertreter bzw. von der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Organisation zu unterzeichnen.
Wenn Sie einen Vorschuss auf den Beitrag beantragen wollen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:
Unterlagen bei Anforderung der Antimafia-Information
Wenn der beantragte Beitrag oder Vorschuss den Betrag von 150.000,00 Euro übersteigt, müssen dem Antrag außerdem folgende Unterlagen beigefügt werden:
Weitere Informationen finden Sie im Vademekum Antimafia.
Von der Stempelsteuer befreit sind: gemeinnützige Organisationen (ONLUS) und Einrichtungen, die in das Staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sind.
Falls Sie nicht befreit sind, müssen Sie eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro erwerben.
Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die genannten Unterlagen innerhalb der unten angegebenen Fristen per PEC an die folgende Adresse senden: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it.
Für ein korrektes Ausfüllen des Abrechnungsantrages beachten Sie bitte das Vademekum Abrechnung.
Nein, der Landesbeitrag kann nur den Trägerkörperschaften gewährt werden.
Die Finanzierung der Trägerkörperschaften ermöglicht es den Familien, den Dienst zu einem niederen Tarif zu nutzen, anstatt die Vollkosten zahlen zu müssen.
Nein, Voraussetzung für den Zugang zu dieser öffentlichen Beitragsförderung ist die Akkreditierung des Dienstes durch die Familienagentur.
Ja, in der Abrechnungsphase wird der Beitrag auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Dienstes im Rahmen des gewährten Beitrags neu berechnet.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8: „Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol“.
Dekret des Landeshauptmanns vom 21. November 2017, Nr. 42: „Qualitätsstandards für das frühpädagogische Handeln in den Kleinkindbetreuungsdiensten“.
Beschluss der Landesregierung vom 30. Juli 2019, Nr. 666: „Genehmigung der Richtlinien für die Finanzierung der Kindertagesstätten und des Tagesmütter-/Tagesväterdienstes“.
Beschluss der Landesregierung vom 4. September 2018, Nr. 876: „Genehmigung der Richtlinien zur Finanzierung der Betreuung in den Kleinkinderbetreuungsdiensten außerhalb Südtirols“.
Beschluss vom 30. Dezember 2025, Nr. 1144: „Richtlinien zu Vergütungen an externe Experten und Expertinnen bei Bildungs- und ähnlichen Initiativen, die vom Land organisiert werden“.
Referenztabellen für die maximal zulässigen Personalspesen:
Personalkosten laut Landesparameter – höchstzulässige Ausgabe für das Jahr 2025;
Personalkosten laut Landesparameter – höchstzulässige Ausgabe für das Jahr 2024.
Förderhinweis der Familienagentur:
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 83 60
E-Mail: familienagentur@provinz.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it
Website: familie.provinz.bz.it
Roberta Bovo
Tel. +39 0471 41 83 71