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Dienstcode: 1656

Beiträge für private Körperschaften für Tagesmütter/Tagesväterdienst

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Beschreibung

Das Land gewährt privaten Körperschaften Beiträgen, die einen qualifizierten Betreuungsdienst für Kleinkinder durch Tagesmütter/Tagesväter vermitteln. Damit werden Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.


Wer kann den Dienst nutzen

Private Körperschaften ohne Gewinnabsicht, die vom Land akkreditiert sind und den Tagesmutter-/Tagesväterdienst in Südtirol anbieten.


Voraussetzungen

Antragstellende Körperschaften müssen:

  • in ihrer Satzung die Kleinkinderbetreuung vorsehen;
  • über eine angemessene Organisationsstruktur und Personal mit den entsprechenden Qualifikationen verfügen;
  • die Kontinuität bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten gewährleisten.

Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  1. Beitragsantrag 2026;
  2. Anlage Gesuch TM 2025 (nicht in PDF umwandeln).

Der Antrag ist unter Verwendung des von der Familienagentur erstellten Formulars zu stellen und vom gesetzlichen Vertreter bzw. von der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Organisation zu unterzeichnen.

Wenn Sie einen Vorschuss auf den Beitrag beantragen wollen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  1. Antrag auf Vorschuss.

Unterlagen bei Anforderung der Antimafia-Information

Wenn der beantragte Beitrag oder Vorschuss den Betrag von 150.000,00 Euro übersteigt, müssen dem Antrag außerdem folgende Unterlagen beigefügt werden:

Weitere Informationen finden Sie im Vademekum Antimafia.

Von der Stempelsteuer befreit sind: gemeinnützige Organisationen (ONLUS) und Einrichtungen, die in das Staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sind.
Falls Sie nicht befreit sind, müssen Sie eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro erwerben.



So geht es weiter

Die Familienagentur prüft die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen, fordert eventuell fehlende Unterlagen an und beginnt mit der Bearbeitung des Antrags.
Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Bearbeitung, im Falle einer positiven Bewertung des Antrags, ein Schreiben über die Gewährung des Beitrags und des Vorschusses (falls beantragt), der auf die im Antrag angegebene IBAN überwiesen wird.
Bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr der Gewährung folgt, müssen Sie per PEC an die Adresse familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it die Abrechnung des Beitrags senden, dazu sind folgende Unterlagen zu verwenden:
  1. Auszahlungsantrag 2024;
  2. Anlage 666 2024 (NICHT in PDF umwandeln);
  3. Jahresbericht_2024
  4. Übersichtstabelle 2024

Für ein korrektes Ausfüllen des Abrechnungsantrages beachten Sie bitte das Vademekum Abrechnung.


Zeiten und Fristen

  • Sie müssen den Beitragsantrag und den Antrag auf Vorschuss bis zum 15. Dezember des Jahres einreichen, das dem Jahr vorausgeht, auf das sich der Beitrag bezieht;
  • bis zum 30. September des betreffenden Jahres müssen Sie einen neuen oder zusätzlichen Beitragsantrag stellen;
  • Sie müssen Ihren Auszahlungsantrag bis zum 31. Dezember des Jahres einreichen, das auf das Jahr der Gewährung folgt.

Häufig gestellte Fragen

Können Familien, die den Dienst in Anspruch nehmen, einen Beitragsantrag stellen?

Nein, der Landesbeitrag kann nur den Trägerkörperschaften gewährt werden.
Die Finanzierung der Trägerkörperschaften ermöglicht es den Familien, den Dienst zu einem niederen Tarif zu nutzen, anstatt die Vollkosten zahlen zu müssen.

Kann eine nicht akkreditierte Körperschaft einen Beitragsantrag stellen?

Nein, Voraussetzung für den Zugang zu dieser öffentlichen Beitragsförderung ist die Akkreditierung des Dienstes durch die Familienagentur.

Kann sich die Höhe des Beitrags ändern?

Ja, in der Abrechnungsphase wird der Beitrag auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Dienstes im Rahmen des gewährten Beitrags neu berechnet.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

Referenztabellen für die maximal zulässigen Personalspesen:

  1. Personalkosten laut Landesparameter – höchstzulässige Ausgabe für das Jahr 2025;

  2. Personalkosten laut Landesparameter – höchstzulässige Ausgabe für das Jahr 2024.

Förderhinweis der Familienagentur:

  1. Logo der Provinz – Förderhinweis;

  2. Logo der Provinz.

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.