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Dienstcode: 1655

Akkreditierung des Tagesmütter/Tagesväterdienstes

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Beschreibung

Die Autonome Provinz Bozen erteilt die Genehmigung zur Ausübung des Tagesmütterdienstes bzw. Tagesväterdienstes und ermöglicht den Zugang zur Kofinanzierung.


Wer kann den Dienst nutzen

Gemeinnützige Einrichtungen, die Kleinkinderbetreuungsdienste anbieten wollen.


Voraussetzungen

  • Sie müssen die geltenden Sicherheitsvorschriften einhalten;
  • Sie müssen über die Räumlichkeiten gemäß Artikel 22, Absätze 3 und 4 des DPP Nr. 42/2017 verfügen. Außerdem müssen Sie über Personal gemäß den Artikeln 12, 15, 18, 19 und 20 desselben DPP verfügen.

Was benötigen Sie

  • Antragsformular mit den entsprechenden Formularen: Antrag auf Akkreditierung des Tagesmutterdienstes/Tagesvaterdienstes;
  • aktualisiertes Verzeichnis der Tagesmütter/Tagesväter;
  • Kopie der Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten sowie der Unfallversicherung für das Personal und die angemeldeten Kleinkinder;
  • pädagogisches Konzept gemäß Artikel 5 des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 42/2017, aus dem auch die Stundenanzahl der pädagogischen Begleitung und des Einsatzes der Vertretungspersonals hervorgeht. sowie der Plan zum Schutz des Kleinkindes gemäß Artikel 10 des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 42/2017 zum Schutz der körperlichen, geistigen und sexuellen Unversehrtheit von Kindern;
  • Mustercheckliste für die Kontrolle der Wohnungen der Tagesmütter/Tagesväter;
  • Muster des verwendeten Dienstvertrages zwischen Familie und Sozialgenossenschaft.

Der Antrag muss von der delegierenden Person oder vom gesetzlichen Vertreter bzw. von der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Einrichtung unter Verwendung des von der Familienagentur bereitgestellten Formulars unterzeichnet werden.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.

Von der Stempelsteuer befreit sind: ONLUS (Non-Profit-Organisationen) (Punkt 27-bis des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 642 Tabelle „B” vom 26.10.1972 in geltender Fassung) und Körperschaften des Dritten Sektors (GvD vom 03.07.2017, Nr. 117, in geltender Fassung, Art. 4 und Art. 82 Abs. 1 und 5).



So geht es weiter

Die Familienagentur prüft den Antrag und kontrolliert alle Voraussetzungen.
Dann wird das Akkreditierungsdekret erlassen.

Zeiten und Fristen

Die Familienagentur erteilt die Akkreditierung innerhalb von 180 Tagen nach Eingang des Antrags.
Um die Akkreditierung aufrechtzuerhalten, müssen Sie der Familienagentur jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der internen Evaluierung gemäß Artikel 30 Absatz 1 des DLH Nr. 42/2017 vorlegen.
Die Akkreditierung gilt für drei Jahre und wird auf Ansuchen der Trägerkörperschaft verlängert.

Häufig gestellte Fragen

Wie erfahre ich, welche Dienste akkreditiert sind?

Für die Beantragung des Bonus für den Kinderhort finden Sie die akkreditierten Dienste unter folgendem Link: Liste akkreditierte Dienste.

Handelt es sich um ein Instrument zur Qualitätssicherung?

Ziel ist es, die Qualität des Dienstes zu erhalten und weiterzuentwickeln; weitere Informationen finden Sie unter: Qualität in der Kleinkindbetreuung.



Zuständige Stelle

Familienagentur

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
E-Mail: familienagentur@provinz.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it
Website: familie.provinz.bz.it

Kontakte:

Gerhard Mair
Telefon: +39 0471 41 83 69
E-Mail: gerhard.mair@provincia.bz.it

Yaila Mattiuzzi
Telefon: +39 0471 41 83 70
E-Mail: yaila.mattiuzzi@provincia.bz.it

Parteienverkehr:

Am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Am Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.