Beschreibung
Beiträge für öffentliche Körperschaften und private Einrichtungen ohne Gewinnabsicht für Projekte zur außerschulischen Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen.
Die Betreuung muss:
- für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 15 Jahren und bis zu 18 Jahren für Jugendliche mit Beeinträchtigung
- während der Schließungszeiten der Schulen (Sommerferien oder Schließungszeiten der Schule von mindestens 1 Arbeitswoche)
- unter der Leitung von pädagogisch qualifiziertem Fachpersonal
- in Südtirol oder teilweise außerhalb der Landesgrenzen durchgeführt werden.
