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Dienstcode: 1653

Beiträge für öffentliche und private Einrichtungen für außerschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen

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Beschreibung

Beiträge für öffentliche Körperschaften und private Einrichtungen ohne Gewinnabsicht für Projekte zur außerschulischen Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen.

Die Betreuung muss:

  • für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 15 Jahren und bis zu 18 Jahren für Jugendliche mit Beeinträchtigung
  • während der Schließungszeiten der Schulen (Sommerferien oder Schließungszeiten der Schule von mindestens 1 Arbeitswoche)
  • unter der Leitung von pädagogisch qualifiziertem Fachpersonal
  • in Südtirol oder teilweise außerhalb der Landesgrenzen durchgeführt werden.

Wer kann den Dienst nutzen

Öffentliche Körperschaften und private Einrichtungen (z.B. Genossenschaften und Vereine), die nicht gewinnorientiert sind und ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.


Voraussetzungen


Öffentliche Körperschaften und private Einrichtungen (z.B. Genossenschaften und Vereine), die nicht gewinnorientiert sind und ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.


Was benötigen Sie

Antrag um Gewährung eines Beitrages

Für den Antrag um Gewährung eines Beitrages müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Antrag um Gewährung eines Beitrages unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter bzw. von der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Körperschaft oder Einrichtung unter Verwendung des Formulars Antrag um Gewährung eines Beitrages 2026
  • Sichtvermerk der zuständigen Gemeinde oder bei Gemeinde übergreifenden Projekten der Bezirksgemeinschaft (Ausnahme: wenn der Antragsteller eine öffentliche Körperschaft ist) Sichtvermerk der Gemeinde
  • Projektbeschreibung unter Verwendung des Rasters Raster Projektbeschreibung
Für Anträge für die Sommerbetreuung müssen Sie auch folgende Anlagen einreichen:
Für Anträge für die restliche Ferienbetreuung müssen folgende Anlagen eingereicht werden:
Dem Antrag sind auch folgende Dokumente beizulegen:
  • Gründungsakt und aktuelle Satzung, sofern diese Unterlagen nicht bereits bei der Familienagentur übermittelt wurden;
  • Antimafia-Information: Fällt der beantragte Beitrag höher als 150.000,00 Euro (nur bei privaten Einrichtungen, auch in Summe mit anderen Beitragsanträgen) aus (Vademekum Antimafia), sind zusätzlich folgende Unterlagen bei der Familienagentur einzureichen:
  • Stempelsteuer: eine Stempelmarke (digital oder in Papierform) im Wert von 16 Euro, außer Ihre Organisation ist von der Stempelsteuer befreit. Von der Stempelsteuer befreit sind: öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Organisationen (ONLUS) und Vereine, die in das Freiwilligenregister eingetragen sind, sowie Einrichtungen, die in das staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sind.
 

Antrag um Auszahlung des Beitrages

Für den Antrag um Auszahlung des Beitrages 2025 müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Antrag um Auszahlung des Beitrages 2025 unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Körperschaft oder Einrichtung unter Verwendung des von der Familienagentur bereitgestellten Formulars Antrag Auszahlung
  • Detaillierte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben Spesenaufstellung_elenco spese
 
 


So geht es weiter

  • Die Familienagentur prüft die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen und fordert eventuell fehlende Unterlagen an.
  • Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Mitteilung von der Familienagentur über den gewährten Beitrag (mit CUP-Code) oder Vorschuss des Beitrags (falls Sie darum angesucht haben).
  • Der Beitrag wird Ihnen auf die im Antrag angegebene Bankverbindung (IBAN) überwiesen.

Auszahlung des Beitrages 

Der Antrag um Auszahlung des Beitrages muss:

  • bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr der Bewilligung folgt, eingereicht werden;

Für den Antrag um Auszahlung des Beitrages 2025 müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

Antrag um Auszahlung des Beitrages 2025 unterzeichnet
  • vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Körperschaft oder Einrichtung unter Verwendung des von der Familienagentur bereitgestellten Formulars Antrag Auszahlung
  • Detaillierte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben Spesenaufstellung_elenco spese

Zeiten und Fristen

Antrag auf Gewährung des Beitrages

  • Außerschulische Betreuung: bis 31. März
  • 2026: bis einschließlich 30. April
  • Die Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
 

Antrag auf Auszahlung des Beitrages (Rechnungslegung)

  • bis zum 31. Dezember des Jahres vorgelegt werden, das auf jenes der Beitragsgewährung folgt.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es maximal, bis der Beitrag ausgezahlt wird?

Der Vorschuss auf den Beitrag (50% oder 80%) wird, sofern beantragt, unmittelbar nach dem Dekret über die Gewährung ausgezahlt. Der Restbetrag wird innerhalb von 180 Tagen nach Vorlage der Abrechnung ausgezahlt, sofern die Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden.

Kann sich die Höhe des Beitrags ändern?

Ja. Der Betrag kann in der Abrechnungsphase auf der Grundlage der effektiv angefallenen und eingereichten Ausgaben im Zusammenhang mit den zugelassenen Ausgaben bis zum Höchstbetrag des gewährten Beitrags neu berechnet werden.

Kann ich eine Selbsterklärung für die getätigten Ausgaben einreichen?

Ja, unter Verwendung der Anlage - Aufstellung der bestrittenen Ausgaben.

Wenn Ihre Körperschaft oder Einrichtung für die regelmäßige Stichprobenkontrolle ausgewählt wird, müssen Sie die Originalunterlagen bei der Familienagentur einreichen.

Vergessen Sie nicht, den einheitlichen Projektcode (CUP) einzugeben, der dem Projekt zugewiesen wurde.

Weitere häufig gestellte Fragen und Antworten zum Finanzierungssystem ab 2026 (externer Link).


Rechtliche Grundlagen

 

Beitragssystem ab 2026

 

Bisheriges Beitragssystem

Förderhinweis

Datenschutz

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##5##.