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Dienstcode: 1559

Rekurs im Bereich der orthodontischen und kieferorthopädischen Prothesen und Orthesen

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Beschreibung

Rekurs beim Amt für Gesundheitssteuerung, wenn der Südtiroler Sanitätsbetrieb eine Rückerstattung der Ausgaben für orthodontische und kieferorthopädische Prothesen und Orthesen nicht gewähren sollte.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, denen die Rückerstattung der Ausgaben für orthodontische und kieferorthopädische Prothesen und Orthesen nicht gewährt wurde.


Voraussetzungen

Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen haben.




So geht es weiter

Der Rekurs wird von der Landeskommission für die Entscheidung über Beschwerden in Bezug auf die Gesundheitsversorgung behandelt, die endgültig über den Ausgang des Rekurses entscheidet.


Zeiten und Fristen

Sie müssen den Rekurs innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Ablehnungsschreibens des Sanitätsbetriebes einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Institution.

Wie setzt sich die Kommission zusammen?

Die Kommission wird von der Landesregierung ernannt und besteht aus dem Vorsitzenden oder einem seiner Bevollmächtigten, die von der Abteilung Gesundheit festgelegt werden, und aus sechs weiteren Mitgliedern. Mindestens vier Mitglieder sind Ärzte, von denen mindestens einer freiberuflich tätig sein muss. Die restlichen Mitglieder sind Landesbeamte.

An wen muss ich mich wenden, um den Vorgang zu vervollständigen, wenn der Antrag angenommen wird?

Wird der Antrag angenommen, ist der zuständige Gesundheitssprengel für die Weiterverfolgung des Falles zuständig.