Beschreibung
Falls der Südtiroler Sanitätsbetrieb einen Beitrag für zahnärztliche Leistungen nicht gewähren sollte, können Sie einen Rekurs beim Amt für Gesundheitssteuerung einreichen.

Falls der Südtiroler Sanitätsbetrieb einen Beitrag für zahnärztliche Leistungen nicht gewähren sollte, können Sie einen Rekurs beim Amt für Gesundheitssteuerung einreichen.
Alle, die einen Rekurs im Bereich der zahnärztlichen Leistungen einreichen wollen.
Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen haben.
Für das Rekurs müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.
Sie müssen Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen entweder per Post (es wird ein Einschreiben mit Rückschein empfohlen), per E-Mail an gesundheitssteuerung@provinz.bz.it oder per PEC (zertifizierte elektronische Post) an gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it zusenden.
Der Rekurs wird von der Landeskommission für die Entscheidung über Beschwerden in Bezug auf die Gesundheitsversorgung behandelt, die endgültig über den Ausgang des Rekurses entscheidet. Der Ausgang wird Ihnen in der Regel schriftlich in einem Schreiben oder, falls angegeben, per PEC (zertifizierte elektronische Post) mitgeteilt. Im Falle einer Ablehnung wird Ihnen dies per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt.
Sie müssen den Rekurs innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Ablehnungsschreibens des Sanitätsbetriebes einreichen.
Die Kommission wird von der Landesregierung ernannt und besteht aus dem Vorsitzenden oder einem seiner Bevollmächtigten, die von der Abteilung Gesundheit festgelegt werden, und aus sechs weiteren Mitgliedern. Mindestens vier Mitglieder sind Ärzte, von denen mindestens einer freiberuflich tätig sein muss. Die restlichen Mitglieder sind Landesbeamte.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Institution.
Wird der Antrag angenommen, ist der zuständige Gesundheitssprengel für die Weiterverfolgung des Falles zuständig.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 80 50 / +39 0471 41 80 51
Email: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it/de/home
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