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Dienstcode: 1556

Erteilung einer Lizenz für den Umgang mit giftigen Gasen

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Beschreibung

Antrag auf Erteilung eines Befähigungsnachweis für die Verwendung von Giftgasen, gemeinhin als „Giftgasbefähigung” bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Befähigung, die für die Durchführung von Tätigkeiten erforderlich ist, die mit der Handhabung, Lagerung, Verwendung oder Beförderung von Gasen einhergehen, die gemäß den geltenden Rechtsvorschriften als Giftgase definiert sind. Als Giftgase werden beispielsweise Ammoniak, Chlor, Cyanide, Schwefeldioxid usw. eingestuft (Auflistung der Giftgase).


Wer kann den Dienst nutzen

Alle Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung, Handhabung, Lagerung oder Kontrolle von Giftgasen ausführen.


Voraussetzungen

Um einen Befähigungsnachweis zu beantragen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Körperliche, geistige und moralische Eignung;
  • keine Strafurteile oder laufenden Strafverfahren;
  • Volljährigkeit;
  • Abschluss der Pflichtschule;
  • Wohnsitz oder Aufenthaltsort in der Provinz Bozen. Personen, die in anderen Provinzen wohnhaft sind, müssen sich an die örtlichen Gesundheitsbetriebe der jeweiligen Provinz wenden.

Was benötigen Sie

Erlangung des Befähigungsnachweises

Für die Erlangung des Befähigungsnachweises für die Verwendung von Giftgasen:

Erneuerung des Befähigungsnachweises

Für die Erneuerung des Befähigungsnachweises für die Verwendung von Giftgasen:

Ausstellung eines Duplikats des Befähigungsnachweises

Für die Ausstellung eines Duplikats des Befähigungsnachweises für die Verwendung von Giftgasen:

  • Antrag auf Ausstellung eines Duplikats;
  • Ein neueres, digitales Passfoto im Format jpg in hoher Auflösung;
  • Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments;
  • Bei starker Abnützung ist der zu erneuernden Befähigungsnachweis vorzulegen;
  • Bei Verlust oder Diebstahl des Befähigungsnachweises ist eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige beizufügen.

Verzicht auf den Befähigungsnachweis

Der Verzicht auf den Befähigungsnachweis muss schriftlich mit einem formlosen Schreiben erfolgen, dem der Befähigungsnachweis beigefügt wird. Dieser darf unter keinen Umständen zurückbehalten oder an Dritte weitergegeben werden.

Kosten

Die Kosten für die Ausstellung des Befähigungsnachweises für die Verwendung von Giftgasen belaufen sich auf zwei Stempelmarken zu je 16 Euro. Eine Stempelmarke wird für den Antrag angekauft. Die zweite Stempelmarke ist erst bei bestandener Prüfung für die Ausstellung des Befähigungsnachweises fällig.

Die Kosten für die Erneuerung des Befähigungsnachweises oder die Ausstellung eines Duplikates belaufen sich auf eine Stempelmarke zu 16 Euro.


So wird es gemacht

Die Erteilung der Befähigung zum Umgang mit Giftgasen hängt von der körperlichen, geistigen und moralischen Eignung ab. Außerdem muss eine theoretische und eine Prüfung bestanden werden. Der Befähigungsnachweis ist fünf Jahre lang gültig und muss danach erneuert werden.

Die Prüfungssession findet zweimal im Jahr statt. Das Rundschreiben wird dem Südtiroler Gemeindenverband sowie den Berufsverbänden zugestellt. zugestellt.

Die Prüfungsprogramme für den Erwerb des Befähigungsnachweises für die Verwendung von Giftgasen beziehen sich auf das Gas oder die Gase, für die die Befähigung beantragt wird, und bestehen aus mündlichen und praktischen Prüfungen.

Sie müssen sich beim Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit für die Prüfung anmelden (siehe Formular).


So geht es weiter

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Der Befähigungsnachweis muss alle 5 Jahre erneuert werden. Mit Dekret des Gesundheitsministeriums vom 17. Januar 2025 (Amtsblatt Nr. 105 vom 8. Mai 2025) wurde die Überprüfung der Befähigungsnachweise für die Verwendung von Giftgasen angeordnet, die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 ausgestellt oder überprüft wurden.

Der Befähigungsnachweis kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen für dessen Ausstellung bzw. Verlängerung nicht mehr gegeben sind.

Der Befähigungsnachweis verfällt, wenn bis zum 31. Dezember des Verfallsjahres kein Antrag auf Erneuerung gestellt wird. Das Überschreiten dieser Frist führt zum endgültigen Verfall des Befähigungsnachweises. Um den Befähigungsnachweis erneut zu erhalten, müssen Sie die Prüfung nochmals ablegen.

Im Falle eines Verzichts muss eine schriftliche Verzichtserklärung an das Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit gesendet werden. Der Befähigungsnachweis muss dem Schreiben beigelegt werden, der unter keinen Umständen einbehalten oder an Dritte weitergegeben werden darf.


Zeiten und Fristen

Anträge auf Erneuerung werden bis zum 31. Dezember des Ablaufjahres des Befähigungsnachweises, angenommen.

Die nächste Befähigungsprüfung findet im Frühjahr 2026 statt.


Häufig gestellte Fragen

Was sind die Themen der mündlichen Prüfung?

Die Themen der mündlichen Prüfung sind Folgende:

  • Grundkenntnisse über die Herstellung und industrielle Verwendung der Gase, über die Vergiftungsquellen während der Herstellung und der Verwendung des Gases, über die toxische Wirkung sowie über die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen und die Erste-Hilfe-Maßnahmen.;
  • Kenntnis der Verordnung über die Verwendung von Giftgasen, verabschiedet mit Königlichem Dekret vom 9. Januar 1927, Nr. 147, abgeändert mit Dekret des Präsidenten der Republik vom 10. Juni 1955, Nr. 854, insbesondere des zweiten Titels dieser Vorschriften.

Was sind die Themen der praktischen Prüfung?

Die praktische Prüfung umfasst folgende Themen:

  • Techniken im Zusammenhang mit der Aufbewahrung, der Verwendung und den Transport jedes einzelnen Giftgases, für das angesucht wird;
  • die Verwendung von Masken oder Geräten zum Schutz vor Gasen.

Wer braucht einen Befähigungsnachweis für die Verwendung von Giftgasen?

Der Befähigungsnachweis ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderlich, die aus beruflichen Gründen Tätigkeiten ausüben, die mit der Handhabung, Lagerung, Beförderung oder Verwendung von Giftgasen verbunden sind, wie beispielsweise in der Industrie, in chemischen Labors oder beim Einsatz bestimmter Maschinen.