Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Der Befähigungsnachweis muss alle 5 Jahre erneuert werden. Mit Dekret des Gesundheitsministeriums vom 17. Januar 2025 (Amtsblatt Nr. 105 vom 8. Mai 2025) wurde die Überprüfung der Befähigungsnachweise für die Verwendung von Giftgasen angeordnet, die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 ausgestellt oder überprüft wurden.
Der Befähigungsnachweis kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen für dessen Ausstellung bzw. Verlängerung nicht mehr gegeben sind.
Der Befähigungsnachweis verfällt, wenn bis zum 31. Dezember des Verfallsjahres kein Antrag auf Erneuerung gestellt wird. Das Überschreiten dieser Frist führt zum endgültigen Verfall des Befähigungsnachweises. Um den Befähigungsnachweis erneut zu erhalten, müssen Sie die Prüfung nochmals ablegen.
Im Falle eines Verzichts muss eine schriftliche Verzichtserklärung an das Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit gesendet werden. Der Befähigungsnachweis muss dem Schreiben beigelegt werden, der unter keinen Umständen einbehalten oder an Dritte weitergegeben werden darf.