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Dienstcode: 1553

Beiträge für ordentliche Tätigkeit von privaten Einrichtungen zur Familienbildung

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Beschreibung

Vom Land gewährte Beiträge für die ordentliche Tätigkeit von privaten Einrichtungen, die im Bereich Familienbildung tätig sind.


Wer kann den Dienst nutzen

Private Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, die ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.


Voraussetzungen

Die Organisationen müssen:

  • in ihren Satzungen die Durchführung von familienbildenden Maßnahmen für Eltern, Familien und Vorschulkinder verankert haben;
  • über eine geeignete Organisationsstruktur in Südtirol verfügen;
  • die Kontinuität bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten gewährleisten.

Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie die folgenden Formulare ausfüllen:

  1. Antrag um Gewährung des Beitrags 2026;
  2. Anlage zum Beitragsantrag ordentliche Tätigkeit 2026;
  3. datenblatt des angestellten Personals;
  4. detail zum nicht angestellten Personal.

Antrag

Der Antrag muss:

  • auf dem bereitgestellten Formular der Familienagentur gestellt werden und
  • vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Einrichtung unterzeichnet werden.

Anlagen

Anlagen zum Antrag:

  • Beschreibung der geplanten Jahrestätigkeit (Tätigkeitsplan) mit einer Begründung für etwaige höhere oder niedrigere Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr;
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • kurzer Bericht über die Tätigkeiten des laufenden Jahres;
  • Datenblatt angestelltes Personal
  • Detailliste nicht angestelltes Personal
  • letzte genehmigte Bilanz (Jahresabschluss);
  • Gründungsakt und aktuelle Satzung, sofern diese Unterlagen nicht bereits bei der Familienagentur übermittelt wurden.

Fällt der beantragte Beitrag höher als 150.000,00 Euro aus (nur bei privaten Einrichtungen, auch in Summe mit anderen Beitragsanträgen), sind zusätzlich folgende Unterlagen bei der Familienagentur einzureichen:

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Vademekum Antimafia.

Für den Antrag benötigen Sie eine Stempelmarke (digital oder in Papierform) im Wert von 16 Euro.

Von der Stempelsteuer befreit sind: öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Organisationen (ONLUS) und Vereine, die in das Volontariatsregister eingetragen sind, sowie Einrichtungen, die in das staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sind.


So wird es gemacht

Stellen Sie Ihren Antrag, indem Sie:

  • die im Abschnitt “Was Sie für den Antrag benötigen ” genannten Unterlagen
  • innerhalb der unten angegebenen Fristen
  • per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die folgende Adresse senden: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it.

So geht es weiter

  1. Die Familienagentur prüft die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen, fordert gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen an und beginnt mit der Bearbeitung des Antrags;
  2. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Mitteilung von der Familienagentur über den gewährten Beitrag oder Vorschuss des Beitrags (falls Sie darum angesucht haben). Der Beitrag wird Ihnen auf die im Antrag angegebene Bankverbindung (IBAN) überwiesen.
  3. Die Abrechnung des Beitrags über die getätigten Ausgaben muss:
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

Zeiten und Fristen

  • Sie müssen den Beitragsantrag innerhalb 30. November des Vorjahres  einreichen d.h. vor dem Jahr, auf das sich die Jahrestätigkeit bezieht;
  • Die Abrechnung des Beitrags und des entsprechenden Vorschusses muss bis innerhalb 31. Mai des auf die Gewährung folgenden Jahres eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

Können Familien einen Beitragsantrag stellen?

Nein, den Antrag können nur öffentliche Einrichtungen und private Organisationen ohne Gewinnabsicht stellen, die ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.

Wie lange dauert es maximal, bis der Beitrag ausgezahlt wird?

Der Vorschuss wird, sofern beantragt, unmittelbar nach dem Dekret über die Gewährung ausgezahlt. Der Restbetrag wird innerhalb von 180 Tagen nach Vorlage der Abrechnung ausgezahlt, sofern die Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden.

Kann sich die Höhe des Beitrags ändern?

Ja, der Betrag kann in der Abrechnungsphase auf der Grundlage der effektiv angefallenen und eingereichten Ausgaben im Zusammenhang mit den zugelassenen Ausgaben bis zum Höchstbetrag des gewährten Beitrags neu berechnet werden.

Kann ich eine Selbsterklärung für die getätigten Ausgaben einreichen?

Ja, verwenden Sie dazu das Formular Anlage 1 - Auflistung der getätigten Ausgaben. Wenn Ihre Körperschaft oder Einrichtung für die regelmäßige Stichprobenkontrolle ausgewählt wird, müssen Sie die Originalunterlagen bei der Familienagentur einreichen,.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen -Südtirol, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/de.

Rechtsgrundlagen

Beschluss 25/03/2025, Nr. 194.

personalausgaben nach den Landesparametern - zulässiger Höchstbetrag der Ausgaben für das Jahr 2024.

personalausgaben nach den Landesparametern - zulässiger Höchstbetrag der Ausgaben für das Jahr 2023.

 

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung