Beschreibung
Die Anerkennung gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 18. Oktober 2005, Nr. 9:
- der Einstufung für die Organisation von internationalen, nationalen oder landesweiten Messeveranstaltungen;
- der Merkmale der verschiedenen Arten von Messeveranstaltungen, Messegeländen und Ausstellungsflächen;
- der Verfahrensweise für die Erstellung des Messekalenders.
Messeveranstaltungen werden unterteilt in:
- allgemeine Messen;
- Fachmessen;
- Verkaufsausstellungen.
