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Dienstcode: 1552

Mitteilung über die Abhaltung von Messeveranstaltungen

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Beschreibung

Die Anerkennung gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 18. Oktober 2005, Nr. 9:

  1. der Einstufung für die Organisation von internationalen, nationalen oder landesweiten Messeveranstaltungen;
  2. der Merkmale der verschiedenen Arten von Messeveranstaltungen, Messegeländen und Ausstellungsflächen;
  3. der Verfahrensweise für die Erstellung des Messekalenders.

Messeveranstaltungen werden unterteilt in:

  • allgemeine Messen;
  • Fachmessen;
  • Verkaufsausstellungen.

Wer kann den Dienst nutzen

Alle Veranstalter oder Veranstalterinnen von Messen, die die Anforderungen für die jeweiligen Einstufungen erfüllen.

 



So wird es gemacht

Senden Sie die unter “Was benötigen Sie für den Antrag” angeführten Unterlagen an die folgende PEC (zertifizierte elektronische Post): handel.commercio@pec.prov.bz.it.

Sie können die Anerkennung der Einstufung einer Messeveranstaltung als international, national oder landesweit beantragen, indem Sie die in der Rubrik „Was benötigen Sie für den Antrag“ angegebenen Dokumente an die Abteilung Wirtschaftsentwicklung – Amt für Handel und Dienstleistungen übermitteln.

 

 


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag.
  2. Sie erhalten per PEC eine Bestätigung dass Ihr Antrag angenommen wurde.
  3. Wenn die Messeveranstaltung die Voraussetzungen erfüllt, wird sie in das Dekret der landesweiten Messeveranstaltungen oder der nationalen/internationalen Messeveranstaltungen aufgenommen, das im Amtsblatt der Region veröffentlicht wird.
  4. Bei nationalen/internationalen Messen muss das Datenerhebungsblatt nach der Messeveranstaltung an das Amt für Handel und Dienstleistungen übermittelt werden.

 

 


Zeiten und Fristen

  • Die Mitteilungen über die Abhaltung von internationalen und nationalen Messeveranstaltungen müssen ein Jahr vor der Durchführung der Veranstaltung jeweils bis zum Monat Januar übermittelt werden;
  • Die Mitteilungen über die Abhaltung landesweiter Messeveranstaltungen müssen bis zum Monat November des Jahres vor der Durchführung der Veranstaltung übermittelt werden.

 

 


Häufig gestellte Fragen

Welche Rolle und welcher rechtliche Rahmen gelten für die Messe­tätigkeit?

Die Messetätigkeit zielt auf die Aufwertung, Förderung und Entwicklung der Wirtschafts- und Gewerbetätigkeiten, insbesondere jener in Südtirol, sowie der Handelsbeziehungen und der internationalen Zusammenarbeit ab. Die Messetätigkeit ist frei. Freier Wettbewerb, Transparenz und Unternehmerfreiheit werden gewährleistet. Ferner sind gleiche Bedingungen für den Zugang zu den Veranstaltungen und zu den Strukturen, in welchen solche stattfinden, gewährleistet. 

Wie kann ich eine Messeveranstaltung in Bozen suchen?

Konsultieren Sie den offiziellen Kalender der Messe Bozen.

Gibt es eine Tabelle, in der die nationalen und internationalen Messen aus ganz Italien veröffentlicht werden?

Ja, Konsultieren Sie die Tabelle, die die nationalen als auch die internationalen Messen in Italien auflistet.