Beschreibung
Antrag auf Bewilligung des Projektes für die Errichtung medizinischer Einrichtungen.
Diese Bewilligung ist fakultativ. Sie wird nur dann obligatorisch, wenn die Absicht besteht, um einen Beitrag für Investitionen gemäß Landesgesetz Nr. 60/1973 und gemäß Art. 81 des Landesgesetzes Nr. 7/2001 anzusuchen.
