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Dienstcode: 1549

Allgemeine Genehmigung der Emissionen von Trockenreinigungen für neue Anlagen mit geschlossenem Zyklus

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Beschreibung

Allgemeiner Antrag auf Emissionsermächtigung, der vor Inbetriebnahme von neuen Anlagen mit geschlossenem Zyklus für die Trockenreinigung von Stoffen und Lederwaren, mit Ausnahme der Pelzmäntel, einzureichen ist.


Wer kann den Dienst nutzen

Betreiber und Betreiberinnen von: neue Anlagen mit geschlossenem Kreislauf für die Trockenreinigung.


Was benötigen Sie

Das Formular: allgemeine Genehmigung der Emissionen von Trockenreinigungen.

Im Ansuchen müssen Sie Folgendes angeben:

  1. die Anzahl der Maschinen und deren Eigenschaften (Modell, Trommelvolumen, verwendetes Lösungsmittel);
  2. die theoretische Höchstjahresmenge an verwendeten Lösungsmitteln;
  3. die theoretische Höchstjahresmenge an gereinigter Wäsche.

Mit dem Genehmigungsantrag erklärt die verantwortliche Person, dass die Anlagen die beste verfügbare Technik anwenden, um die in der geltenden Vorschrift festgelegten Grenzwerte einzuhalten.

Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt.


So wird es gemacht

Senden Sie das Ansuchen im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen” an das Amt für Luft und Lärm mit PEC an die Adresse: luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it


So geht es weiter

  1. Das Amt für Luft und Lärm bestätigt mit PEC den Eingang des Ansuchens um die allgemeine Genehmigung der Emissionen;
  2. die allgemeine Genehmigung der Emissionen hat eine Gültigkeit von 15 Jahren;
  3. spätestens 45 Tage vor Ablauf der Genehmigung müssen Sie eine Verlängerung beantragen. Hierzu müssen Sie das folgende Formular ausfüllen: allgemeine Genehmigung der Emissionen für Trockenreinigungen und mit PEC an folgende Adresse senden: luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it.

 


Zeiten und Fristen

Sie müssen das Ansuchen mindestens 15 Tage vor Inbetriebnahme einer neuen Anlage beim Amt für Luft und Lärm einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf die Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Was geschieht bei einem Wechsel des Betreibers oder der Betreiberin?

Der neue Betreiber oder die neue Betreiberin muss ein neues Ansuchen stellen.

Meine Genehmigung (die für 15 Jahre gültig ist) läuft ab und meine Tätigkeit und meine Einrichtungen Anlagen haben sich nicht geändert. Muss ich um eine Verlängerung der allgemeinen Genehmigung ansuchen?

Ja, immer.