Beschreibung
Allgemeiner Antrag auf Emissionsermächtigung, der vor Inbetriebnahme von neuen Anlagen mit geschlossenem Zyklus für die Trockenreinigung von Stoffen und Lederwaren, mit Ausnahme der Pelzmäntel, einzureichen ist.

Allgemeiner Antrag auf Emissionsermächtigung, der vor Inbetriebnahme von neuen Anlagen mit geschlossenem Zyklus für die Trockenreinigung von Stoffen und Lederwaren, mit Ausnahme der Pelzmäntel, einzureichen ist.
Betreiber und Betreiberinnen von: neue Anlagen mit geschlossenem Kreislauf für die Trockenreinigung.
Das Formular: allgemeine Genehmigung der Emissionen von Trockenreinigungen.
Im Ansuchen müssen Sie Folgendes angeben:
Mit dem Genehmigungsantrag erklärt die verantwortliche Person, dass die Anlagen die beste verfügbare Technik anwenden, um die in der geltenden Vorschrift festgelegten Grenzwerte einzuhalten.
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt.
Senden Sie das Ansuchen im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen” an das Amt für Luft und Lärm mit PEC an die Adresse: luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it
Sie müssen das Ansuchen mindestens 15 Tage vor Inbetriebnahme einer neuen Anlage beim Amt für Luft und Lärm einreichen.
Weitere Informationen finden Sie auf die Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Der neue Betreiber oder die neue Betreiberin muss ein neues Ansuchen stellen.
Ja, immer.
Der Dienst unterliegt den staatlichen Bestimmungen.
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 18 20
E-Mail: all@provinz.bz.it
PEC: luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it