Beschreibung
Antrag auf Erteilung der Baukonzession für emissionsrelevante Produktionsanlagen und entsprechende Genehmigung des Amts für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Antrag auf Erteilung der Baukonzession für emissionsrelevante Produktionsanlagen und entsprechende Genehmigung des Amts für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Betreiber von Produktionsanlagen mit relevanten Emissionen.
Die genehmigungspflichtigen Anlagen sind in den Anhängen A und B des Landesgesetzes vom 16. März 2000, Nr. 8 angegeben.
Alle Informationen zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung des Gutachtens und der Emissionsermächtigung finden Sie in der Richtlinie.
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Auch bei Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes ist die Zahlung der Stempelsteuer vorgesehen (Erklärung hinsichtlich der Einzahlung der Stempelsteuer zur Ausstellung des endgültigen Verwaltungsa).
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr.147/2013).
Für die Genehmigung der Anlagen müssen Sie die im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen” unter Punkt 1 genannten Unterlagen an den zuständigen Bürgermeister oder die zuständige Bürgermeisterin senden.
Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin holt unmittelbar nach Eingang des Antrags auf Baugenehmigung eine Stellungnahme zu dem Projekt bei der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ein, die sich innerhalb von 60 Tagen dazu äußert. Die Stellungnahme der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ist bindend.
Nach Abschluss der Arbeiten und mindestens 30 Tage vor Inbetriebnahme der Anlagen muss der Betreiber der Firma um die Ermächtigung der Emissionen beim Amt für Luft und Lärm ansuchen.
Zu diesem Zweck müssen Sie die unter Punkt 2 des Abschnitts „Was für den Antrag erforderlich ist“ vorgesehenen Formulare per PEC (zertifizierte E-Mail) an das Amt für Luft und Lärm senden: luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it.
Der Antrag auf Erteilung der Ermächtigung der Emissionen muss mindestens 30 Tage vor der Inbetriebnahme der Anlagen gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Verwenden Sie das Formular “Selbsterklärung über nicht vorhandene Emissionen in die Atmosphäre”.
Ja, immer.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 18 20
E-Mail: all@provinz.bz.it
PEC: luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it