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Dienstcode: 1547

Genehmigung für Gesundheitseinrichtungen zur Durchführung von sportmedizinischen Untersuchungen

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Beschreibung

Sanitäre Bewilligung zur Durchführung von sportärztlichen Untersuchungen für die Ausstellung des Tauglichkeitszeugnisses für den Wettkampfsport.

Die Bewilligung ist obligatorisch.

Ab dem 1. Februar 2022 entfällt die Verpflichtung des Sanitätsdirektors oder der Sanitätsdirektorin einer Gesundheitseinrichtung, bei der gebietsmäßig zuständigen Ärzte- und Zahnärztekammer eingetragen zu sein (Gesetz Nr. 238 vom 23.12.2021). Der Sanitätsdirektor oder die Sanitätsdirektorin ist jedoch verpflichtet, seine oder ihre Beauftragung der Ärzte- und Zahnärztekammer zu melden, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Einrichtung befindet.


Wer kann den Dienst nutzen

Der Eigentümer oder die Eigentümerin bzw. der gesetzlicher Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin einer Gesundheitseinrichtung.


Voraussetzungen

Um die Bewilligung zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eintragung in das Landesverzeichnis der Fachärzte für Sportmedizin;
  • die Einrichtung muss sich im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befinden.

Was benötigen Sie

  • Lageplan der Räumlichkeiten (im Maßstab 1:100), in denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll;
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung dieser Räumlichkeiten und die Unterlagen zur Brandverhütung, falls sie für besondere Tätigkeiten vorgesehen ist;
  • Erkennungsausweis und Studientitel der Fachkraft, die die medizinische Leitung der Einrichtung übernimmt (falls vorgesehen);
  • Amtsübernahmeerklärung des Sanitätsdirektors oder der Sanitätsdirektorin;
  • Kopie der Mitteilung von Seiten des Sanitätsdirektors oder der Sanitätsdirektorin hinsichtlich seiner oder ihrer Ernennung an die gebietsmäßig zuständige Ärzte- und Zahnärztekammer;
  • aufstellung der Gesundheitsleistungen in Bezug auf die Art der medizinischen Einrichtung, sowie Angabe der Öffnungszeiten;
  • Selbstbewertung hinsichtlich der für die Bewilligung erforderlichen Mindestanforderungen (Sportmedizin Anforderungen für die Bewilligung und Akkreditierung von Krankenhauseinrichtungen/Sportmedizin Anforderungen für die Bewilligung und Akkreditierung von freiberuflichem medizinischem);
  • Verzeichnis der Mitarbeiter mit Angabe der beruflichen Qualifikationen und den entsprechenden Nachweisen;
  • Verzeichnis der verfügbaren Geräte mit den entsprechenden Instandhaltungsplänen;
  • interne Verordnung hinsichtlich der Zulassungsmodalitäten der Patienten und der Bestimmungen zur Dienstleistungserbringung;
  • eigenerklärung für die Bewilligung der Einrichtung für Sportmedizin.

Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 32,00 Euro (2 Stempelmarken zu je 16,00 €): eine für den Antrag auf Bewilligung einer medizinischen Einrichtung und die zweite für die entsprechende Verwaltungsmaßnahme (Genehmigungsdekret).



So geht es weiter

Das Verfahren endet mit der Erteilung des Bewilligungsbescheids durch die Provinz.


Zeiten und Fristen

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, jedoch muss die Bewilligung vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.


Häufig gestellte Fragen

Welche Frist gilt für den Erhalt des Bewilligungsbescheids?

Die Höchstfrist beträgt 180 Tage.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

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