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Dienstcode: 1544

Kaminkehrer/in - Gesuch für den Erhalt der Befähigung als Feuerungskontrolleur

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Beschreibung

Gesuch für den Erhalt der Befähigung als Feuerungskontrolleur oder Feuerungskontrolleurin.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die für einen Kaminkehrbetrieb gearbeitet haben.


Voraussetzungen

  1. Sie müssen eine der folgenden Studientitel besitzen, um die Befähigung als Feuerungskontrolleur oder Feuerungskontrolleurin zu erhalten:
    • Berufsabschluss als Kaminkehrer oder Kaminkehrerin oder im Bereich der Anlagentechnik;
    • Diplom der technischen Oberschule;
    • Technisches Universitätsdiplom.
  2. Sie müssen nachweisen, dass Sie mindestens zwei Jahre lang für einen zugelassenen Kaminkehrbetrieb gearbeitet haben;
  3. Sie müssen nachweisen, dass Sie den von der Berufsgemeinschaft der Kaminkehrer und Kaminkehrerinnen organisierten Lehrgang zum Thema „Heizanlagen und Luftemissionen” besucht und erfolgreich abgeschlossen haben.

Was benötigen Sie

Um eine Befähigung zu beantragen, müssen Sie das folgende Formular ausfüllen:

  • Antragsformular: Antrag für den Erhalten der Befähigung als Feuerungskontrolleur oder Feuerungskontrolleurin;
  • Anlagen zum Antrag:
    • Kopie auf stempelfreiem Papier des Studientitels;
    • Eigenbescheinigung zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit, die gemäß Artikel 38 des Dekrets des Präsidenten vom 28. Dezember 2000, Nr. 445, vorzulegen ist und Folgendes betrifft:
    • das Unternehmen, in dem die Arbeiten ausgeführt wurden;
    • die durchgeführten Aufgaben;
    • die Anfangs- und Enddaten der einzelnen Arbeitsaktivitäten;
    • die Teilnahmebescheinigungen mit positiver Beurteilung des Vorbereitungskurses.

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen. Diese kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben.


So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen” genannten Unterlagen per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die folgende Adresse senden: luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it.


So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag;
  • Innerhalb von 90 Tagen nach Eingang wird der Antrag geprüft;
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per Post.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Wie kontaktiere ich die Berufsgemeinschaft der Kaminkehrer und Kaminkehrerinnen?

Sie können Kontakt aufnehmen mit lvh.apa Bozen.

Muss der Feuerungskontrolleur oder die Feuerungskontrolleurin über Messgeräte verfügen?

Ja. Die Emissionskontrollen müssen mit geeigneten Messgeräten durchgeführt werden, die den Mindestanforderungen bestimmter nationaler oder internationaler technischer Normen genügen. Die Geräte müssen jährlich von einem anerkannten Prüflabor kalibriert werden.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

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