Beschreibung
Gesuch für den Erhalt der Befähigung als Feuerungskontrolleur oder Feuerungskontrolleurin.

Gesuch für den Erhalt der Befähigung als Feuerungskontrolleur oder Feuerungskontrolleurin.
Alle, die für einen Kaminkehrbetrieb gearbeitet haben.
Um eine Befähigung zu beantragen, müssen Sie das folgende Formular ausfüllen:
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen. Diese kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben.
Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen” genannten Unterlagen per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die folgende Adresse senden: luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Sie können Kontakt aufnehmen mit lvh.apa Bozen.
Ja. Die Emissionskontrollen müssen mit geeigneten Messgeräten durchgeführt werden, die den Mindestanforderungen bestimmter nationaler oder internationaler technischer Normen genügen. Die Geräte müssen jährlich von einem anerkannten Prüflabor kalibriert werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 18 20
Fax: +39 0471 41 18 59
E-Mail: all@provinz.bz.it
PEC: luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.