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Dienstcode: 1543

Übermittlung der Dokumente für Bodenuntersuchungen

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Beschreibung

Das Landesverwaltung bietet einen Online-Dienst für die Eingabe und Übermittlung der Dokumente, die zur Erfüllung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind. Dieser Dienst ermöglicht die Einhaltung der nationalen Gesetze und Landesgesetze in Bezug auf unterirdische Studien und Untersuchungen im Landesgebiet. (Untersuchungen für Tiefbauarbeiten, geognostische Untersuchungen, Brunnen, geothermische Sonden, geophysikalische Untersuchungen, Tunnel, Ausgrabungen, usw.).


Wer kann den Dienst nutzen

Die Übermittlung kann durch die Bohrfirma (gesetzliche Vertretung) und/oder durch den beauftragten Geologen oder die beauftragte Geologin erfolgen.


Voraussetzungen

Firmen und freiberuflich tätige Männer oder Frauen müssen laut Gesetz über eine PEC und eine digitale Unterschrift verfügen.


Was benötigen Sie

Um auf den Dienst zuzugreifen, benötigen Sie:

  • SPID (Öffentliches System für die digitale Identität);
  • oder, aktivierte Bürgerkarte;

Für die Übermittlung der Unterlagen müssen Sie ausfüllen:

  • Mitteilung über den Beginn der Untersuchung (Modell 1 - verpflichtend);
  • Mitteilung über das Ende der Untersuchung (Modell 4 - verpflichtend).

Falls die Arbeiten unterbrochen werden, müssen Sie vorher auch die Unterlagen über die Suspendierung (Modell 2) und die Wiederaufnahme der Arbeiten (Modell 3) einreichen.


So wird es gemacht

Um die Formulare an die Landesämter zu übermitteln, authentifizieren Sie sich über den Online-Dienst.

Um die Mitteilungen an ISPRA (Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale - Höheres Institut für Umweltschutz und Umweltforschung) in Rom zu senden. Im Fall von Untersuchungen tiefer als 30 Meter und im Fall von Tunneln mit Untersuchungen länger als 200 Meter: müssen Sie die vom Portal erzeugte PDF-Datei digital unterschreiben und Sie per PEC (zertifizierte E-Mail) an die Adresse geologie@provinz.bz.it senden.


So geht es weiter

Die Mitteilungen werden automatisch an die zuständigen Landesämter des Dienstes weitergeleitet.


Zeiten und Fristen

Sie müssen die übermitteln:

  • die Mitteilung über den Beginn der Untersuchung mindestens 5 Tage vor Beginn der Arbeiten;
  • die Mitteilung über das Ende der Untersuchung innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der zuständigen Einrichtung für diesen Dienst.

Wo finde ich die Anleitungen für die Eingabe und Übermittlung der Daten?

Die Anleitungen für die Eingabe und Übermittlung der Daten finden Sie im folgenden Dokument: Anleitung für die Eingabe und Übermittlung von Daten betreffend Studien und Untersuchungen des Unter.

An wen kann ich mich bei technischen Problemen mit der Website wenden?

Bei technischen Problemen mit der Website können Sie sich wenden an die gebührenfreie Nummer: 800 816 836.

Der Dienst ist von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr verfügbar.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz vom 4. August 1984, Nr. 464;
  • Landesgesetz vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, Art. 14;
  • Beschluss der Landesregierung vom 30. Juni 2008, Nr. 2320.

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link einsehen: Datenschutz Bodenuntersuchungen.