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Dienstcode: 1542

Antrag um Gutachten für Ableitungen von Abwasser, und Maßnahmen an Oberflächengewässer und angrenzenden Flächen

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Beschreibung

Genehmigung von Projekten durch die Agentur für Umwelt und Klimaschutz betreffend:

  1. die Errichtung von Anlagen mit Ableitung von industriellem Abwasser;
  2. den Bau von Kanalisationsnetzen und Anlagen zur Reinigung von kommunalem Abwasser.

Jede Änderung oder Reduzierung von Schutzstreifen an Gewässern oder Seen bedarf der Genehmigung durch die Agentur für Umwelt und Klimaschutz.


Wer kann den Dienst nutzen

Personen, die Vorhaben umsetzen möchten, wie in der Rubrik “Beschreibung" beschrieben.


Was benötigen Sie

  1. Antragsformular mit Stempelmarke: antrag um Gutachten gemäß Landesgesetz vom 18 Juni 2002, Nr. 8;
  2. Beizulegende Unterlagen zum Antrag.
Bei Projekten mit Abwassereinleitungen:
  • technischer Bericht, erstellt von einem zugelassenen Techniker oder einer zugelassenen Technikerin. Der Bericht muss den Produktionszyklus sowie Qualität und Menge der Abwässer beschreiben. Zusätzlich sind eventuelle Aufbereitungssysteme und der Vorfluter anzugeben, in den das Abwasser eingeleitet wird (z. B. Kanalisation oder Wasserlauf);
  • technische Pläne, erstellt von einer befugten Fachperson, mit Angabe der Abwasseranlagen und der Anschlusspunkte an den Vorfluter.
Bei der Reduzierung von Schutzstreifen:
  • technischer Bericht, erstellt von einer befugten Fachperson, mit Angabe der Gründe und der vorgeschlagenen Umweltverbesserungen;
  • technische Pläne, ausgearbeitet von einer befugten Fachperson, mit Lageplänen und Querschnitten, in denen der Schutzstreifen und die beantragte Reduzierung dargestellt sind.
Stempelsteuer zur Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes: Stempelsteuer zur Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes.

Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben.
Für alle Verwaltungsakte oder -maßnahmen, die telematisch erteilt werden, ist eine pauschale Stempelsteuer von 16 Euro zu entrichten. Die Anzahl der Blätter spielt dabei keine Rolle, gemäß Absatz 591 des Stabilitätsgesetzes Nr. 147/2013.


So wird es gemacht

Senden Sie die in der Rubrik “Was benötigen Sie für das Ansuchen” angeführten Unterlagen per PEC an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz: gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it.

 


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag.
  2. Sie erhalten eine technische Stellungnahme per PEC.

 


Zeiten und Fristen

Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung Ihres Antrags eine Antwort.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Ich betreibe ein Transportunternehmen und möchte eine Waschanlage für Firmenfahrzeuge einrichten. Was muss ich tun?

Zuerst müssen Sie von einer befugten Fachperson ein Projekt ausarbeiten lassen. Anschließend müssen Sie dieses Projekt der zuständigen Gemeinde oder der Agentur für Umwelt und Klimaschutz zur Genehmigung gemäß Artikel 38 des Landesgesetzes Nr. 8/2002 übermitteln.

Ich möchte die Widmung eines Grundstücks in der Nähe eines Gewässers ändern lassen. Was muss ich tun?

Wenn die Änderung eine Reduzierung des 10-Meter-Schutzstreifens vorsieht, müssen Sie zuvor ein Gutachten bei der Agentur für Umwelt und Klimaschutz einholen.