Beschreibung
Einreichung eines Rekurses beim Amt für Gesundheitssteuerung bei Ablehnung eines Beitrags für eine indirekte ambulante fachärztliche Betreuung durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb.

Einreichung eines Rekurses beim Amt für Gesundheitssteuerung bei Ablehnung eines Beitrags für eine indirekte ambulante fachärztliche Betreuung durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb.
Bürger oder Bürgerinnen, denen kein Beitrag für eine indirekte ambulante fachärztliche Betreuung gewährt wurde.
Um einen Rekurs einzureichen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen haben.
Senden Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das Amt für Gesundheitssteuerung per:
Der Rekurs wird von der Landeskommission für die Entscheidung über Beschwerden in Bezug auf die Gesundheitsversorgung behandelt, die endgültig über den Ausgang des Rekurses entscheidet.
Sie müssen den Rekurs innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Ablehnungsschreibens des Sanitätsbetriebes einreichen.
Die Kommission wird von der Landesregierung ernannt und besteht aus dem Vorsitzenden oder einem seiner Bevollmächtigten, die von der Abteilung Gesundheit festgelegt werden, und aus sechs weiteren Mitgliedern. Mindestens vier Mitglieder sind Ärzte oder Ärztinnen, von denen mindestens einer oder eine freiberuflich tätig sein muss. Die restlichen Mitglieder sind Landesbeamte.
Wird der Antrag angenommen, ist der zuständige Gesundheitssprengel für die Weiterverfolgung des Falles zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution der für diesen Dienst zuständigen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 80 50 /+39 0471 41 80 51
E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr;