Beschreibung
Ziel dieses Dienstes ist es, die Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu erleichtern, damit die Staatsbürger und Staatsbürgerinnen ihren Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben können.
Der freie Personen- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten sind Grundsätze der EU. Diese Grundsätze ermöglichen es den Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen der Mitgliedstaaten, einen Beruf als Selbstständige oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin auch in einem anderen Mitgliedstaat als dem auszuüben, in dem sie ihre berufliche Qualifikationen erworben haben.
Um dies zu begünstigen, wurde auf europäischer Ebene eine Richtlinie erlassen, die die Anerkennung von Diplomen und beruflichen Qualifikationen zwischen den verschiedenen Ländern der Europäischen Union erleichtert.
Die Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist jedoch nur dann obligatorisch, wenn der Beruf, den Sie ausüben möchten, im Land, in dem Sie arbeiten möchten, reglementiert ist.
