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Dienstcode: 1538

Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union

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Beschreibung

Ziel dieses Dienstes ist es, die Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu erleichtern, damit die Staatsbürger und Staatsbürgerinnen ihren Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben können.

Der freie Personen- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten sind Grundsätze der EU. Diese Grundsätze ermöglichen es den Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen der Mitgliedstaaten, einen Beruf als Selbstständige oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin auch in einem anderen Mitgliedstaat als dem auszuüben, in dem sie ihre berufliche Qualifikationen erworben haben.

Um dies zu begünstigen, wurde auf europäischer Ebene eine Richtlinie erlassen, die die Anerkennung von Diplomen und beruflichen Qualifikationen zwischen den verschiedenen Ländern der Europäischen Union erleichtert.

Die Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist jedoch nur dann obligatorisch, wenn der Beruf, den Sie ausüben möchten, im Land, in dem Sie arbeiten möchten, reglementiert ist.

 

 


Wer kann den Dienst nutzen

EU-Staatsbürger und -Staatsbürgerinnen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Autonomen Provinz Bozen oder auf italienischem Staatsgebiet eine reglementierte Tätigkeit in den Bereichen Handwerk, Handel und Dienstleistungen in den folgenden Sektoren ausüben möchten:

  • Kraftfahrzeuggewerbe;
  • Installationsgewerbe;
  • Hygiene- und Koerperpflegegewerbe;
  • Nahrungsmittelgewerbe;
  • Einzelhandel
  • Handelsvertreter/Handelsvertreterinnen.

 



Was benötigen Sie

Füllen Sie das Antragsformular: Ansuchen um Anerkennung der Berufsqualifikation aus.
Die Anlagen zum Antrag sind folgende Dokumente:
  • Kopie eines Erkennungsausweises;
  • Vollmacht, falls das Ansuchen nicht von der antragstellenden Person selbst eingereicht wird;
  • Kopie eines Abschlussdiplome;
  • Bescheinigung zur besuchten Ausbildung mit Angabe des Programms, der Dauer und der Inhalte sowie der Bewertung und des Zeitplans der Prüfungen;
  • Europass-Lebenslauf;
  • Arbeitsnachweise zur Berufserfahrung;
  • im Falle einer selbständigen Arbeit: Kopie der Bestätigung über die Eintragung in öffentliche Register.

Kaufen Sie eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro. Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:

  • @e.bollo;
  • Stempelmarke (Datum und eindeutigen Identifikationscode im Antrag angeben).

 

 



So geht es weiter

  • Das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen und überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Das Amt teilt die Einleitung des Verfahrens mit und fordert gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen an.
  • Sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, wird die Anerkennung der erforderlichen beruflichen Qualifikation gewährt.
  • Sofern die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt werden, kann die Absolvierung einer Eignungsprüfung angeboten werden. In diesem Fall wird eine Eignungsprüfung organisiert. Die Prüfungskommission beurteilt, ob die Voraussetzungen angemessen sind.

Zeiten und Fristen

Das gesamte Verfahren muss innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt abgeschlossen sein, zu dem die begünstigte Person die vollständigen Unterlagen vorlegt.

 


Häufig gestellte Fragen

Ich habe in Frankreich eine Berufsausbildung zur Konditorin gemacht. Was kann ich tun?

Sie können die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Konditorin beantragen, sofern Sie auch im Ausland Berufserfahrung in einem fachspezifischen Unternehmen gesammelt haben.

Ist es möglich, eine andere Person mit der Beantragung der Anerkennung einer beruflichen Qualifikation zu beauftragen?

Ja, das ist möglich. Sie müssen das folgende Formular ausfüllen: Vollmacht für das Ansuchen um Anerkennung der Berufsqualifikation und per E-Mail übermitteln: handwerk@provinz.bz.it oder PEC: handwerk.artigianato@pec.prov.bz.it.