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Dienstcode: 1537

Prämie für die Ausbildung von Lehrlingen 2024 - 2026

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Beschreibung

Es handelt sich um eine Prämie zugunsten von Unternehmen, die Lehrlinge gemäß der „Ordnung der Lehrlingsausbildung“ ausbilden. Die Initiative zielt darauf ab:

  • Die Einstellung und Ausbildung von auszubildenden Personen zu fördern,
  • die Lehrbetriebe zu unterstützen und
  • die Südtiroler Wirtschaft durch die Ausbildung von Fachkräften zu stärken.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Lehrbetriebe, die im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind;
  • freiberuflich Tätige, die in den Listen oder Verzeichnissen laut Artikel 2229 des Zivilgesetzbuches eingetragen sind;
  • Selbstständige.

Voraussetzungen

  • Die Prämie kann nur Lehrbetrieben gewährt werden, die Lehrlinge in der traditionellen Lehre ausgebildet haben und in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Tourismus und Landwirtschaft in der Autonomen Provinz Bozen tätig sind;
  • die Lehrlinge müssen die im Lehrbetrieb vorgeschriebene betriebliche Lehrzeit beendet haben;
  • die Lehrlinge müssen die Lehrabschlussprüfung bestanden haben;
  • mindestens die Hälfte der Lehrzeit muss im antragstellenden Lehrbetrieb absolviert worden sein;
  • die Prämie kann nur von einem Betrieb pro Lehrling in Anspruch genommen werden;
  • die Lehrzeit kann auch in Partnerunternehmen (d. h. in beteiligten oder verbundenen Unternehmen gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014) absolviert werden;
  • bei Saisonlehrverhältnissen gelten acht Monate Lehrzeit als ein volles Lehrjahr;
  • zur Berechnung der Lehrzeit werden nur ganze Monate berücksichtigt.


So wird es gemacht

Über den Online-Dienst myCIVIS, indem Sie nachstehende Schritte befolgen:

  • Melden Sie sich an. Sie werden dann direkt zum Antrag weitergeleitet;
  • laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (Sie finden sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“);
  • geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

Sie können Ihren Antrag nur online über den E-Government-Dienst der Provinz „Prämie für die Ausbildung von Lehrlingen" einreichen.


So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag angenommen wurde.
  • Die Prämie beträgt 2.000,00 Euro, wenn der Lehrling die gesamte Lehrzeit im Lehrbetrieb absolviert und die Abschlussprüfung bestanden hat.
  • Wenn der Lehrling mindestens die Hälfte der vorgesehenen Lehrzeit im antragstellenden Lehrbetrieb absolviert und die Abschlussprüfung bestanden hat, beträgt die Prämie 1.000,00 Euro.

Zeiten und Fristen

Sie können Ihren Antrag innerhalb von 90 Tagen nach bestandener Lehrabschlussprüfung einreichen.
Der Dienst ist für den Zeitraum 2024 - 2026 aktiv.

 


Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich die Kriterien für die Gewährung der Prämie?

Die Kriterien können Sie unter folgendem Link konsultieren: Richtlinien zur Vergabe der Lehrlingsprämie

Kann ich die Prämie mehrmals beantragen?

Es können auch mehrere Anträge pro Jahr gestellt werden. Jedes Mal, wenn ein Auszubildender oder eine Auszubildende die Voraussetzungen laut Kriterien erfüllt.

Kann ich die Prämie für mehrere Auszubildende mit einem einzigen Antrag beantragen?

Ja, die Prämie kann für mehrere Lehrlinge mit einem Antrag beantragt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß Förderkriterien erfüllt werden.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen