Beschreibung
Mitteilung der regulären Öffnungszeiten von Apotheken. Apotheken müssen wöchentlich mindestens 40 Stunden geöffnet sein. Die Mindestöffnungszeiten umfassen die obligatorische Öffnung von Montag bis Samstag an fünf Vormittagen von 9:00 bis 12:00 Uhr und an vier Nachmittagen von 15:30 bis 18:30 Uhr.
