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Dienstcode: 1533

Wahl und Widerruf des Arztes oder der Ärztin für Allgemeinmedizin

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Beschreibung

Primäre Gesundheitsversorgung durch Arzt oder Ärztin für Allgemeinmedizin für alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die in der Patientenliste des Südtiroler Sanitätsbetriebs eingetragen sind.

Die Ärzte oder Ärztinnen können unter allen in ihrem Gebiet ausgewählt werden, die nicht bereits die maximale Anzahl von Patienten und Patientinnen betreuen. Die Liste ist in den Verwaltungsbüros der Gesundheitssprengel verfügbar.


Wer kann den Dienst nutzen

Staatsbürger oder Staatsbürgerinnen, die beim Landesgesundheitsdienst eingetragen sind.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen Ihre Eintragung beim Landesgesundheitsdienst, Ihren Wohnsitz und Ihr Alter:

  • Sie müssen beim Landesgesundheitsdienst eingetragen sein;
  • Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen haben;
  • Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Was benötigen Sie

Um einen Arzt oder Ärztin für Allgemeinmedizin zu wählen/zu widerrufen, müssen Sie das folgende Formular ausfüllen: Arztwahl.

Fügen Sie Ihren Personalausweis als Anlage hinzu.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Sie können den Arzt oder die Ärztin über die Elektronische Gesundheitsakte wählen, ändern oder widerrufen. Führen Sie folgende Schritte aus:

  1. Klicken Sie auf den folgenden Link: Online-Dienst myCIVIS, authentifizieren Sie sich mit SPID (öffentliches System für die digitale Identität), mit dem elektronischen Personalausweis (CIE) oder Bürgerkarte, und Sie sehen nur die Ärzte oder Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Ihrem Gebiet, die die maximale Patientenzahl noch nicht erreicht haben. Die Liste ist in den Verwaltungsbüros der Gesundheitssprengel verfügbar;
  2. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Sie finden sie im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen”.
  3. Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.
Alternativ können sie den Antrag auch als E-Mail senden oder bei einem Verwaltungsschalter der Gesundheitssprengel abgeben.

Die Eintragung, die Abberufung und der Wechsel müssen persönlich, durch eine beauftragte Person oder bei Minderjährigen durch die gesetzliche Vertretung bei den Verwaltungsstellen der Gesundheitssprengel vorgenommen werden, und zwar per E-Mail unter Beifügung einer Kopie eines Erkennungsausweis oder über den Online-Dienst myCIVIS.


So geht es weiter

Die medizinische Grundversorgung erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin für Allgemeinmedizin, wenn Sie sich entscheiden oder Ihren Arzt oder Ihre Ärztin widerrufen lassen.


Zeiten und Fristen

Wenn Sie in der Provinz Bozen Ihren Wohnsitz haben, können Sie jederzeit eine neue Wahl treffen.

Für Bürger oder Bürgerinnen ohne Wohnsitz ist die Wahl befristet und hat die gleiche Dauer wie die Eintragung beim Landesgesundheitsdienst.

Sie können Ihre Eintragung jederzeit widerrufen und eine neue Eintragung vornehmen.

Auch der Arzt oder die Ärztin kann den Patienten oder die Patientin nicht akzeptieren, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist.


Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich weitere Informationen erhalten?

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsbüros der Gesundheitssprengel.

Was brauche ich für die Auswahl eines Arztes oder einer Ärztin?

  • Bei Ansuchen am Schalter: Antragsformular und gültiger Erkennungsausweis;
  • bei Ansuchen über den Online-Dienst: SPID mit erster Sicherheitsstufe (alternativ Bürgerkarte oder CIE) oder Gesundheitskarte, die für Online-Dienste aktiviert ist;
  • bei Ansuchen per E-Mail: Antragsformular und gültiger Erkennungsausweis.

Möchten Sie einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin auswählen oder widerrufen?

Siehe den Dienst: „Kinderarzt/ärztin – Wahl und Widerruf” auf MyCivis.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: datenschutzerklärung.