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Dienstcode: 1531

Verfahren für den Generationswechsel bei Ärzte und Ärztinnen der Allgemeinmedizin

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Beschreibung

Einreichung des Antrags auf Eintragung in die Liste für den Generationswechsel (Anticipo Prestazioni Previdenziali, APP) der Ärzte und Ärztinnen, die gemäß Anhang 5 des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags für die Regelung der Beziehungen mit den Ärztinnen und Ärzten der Allgemeinmedizin zu beauftragen sind.

Das Verfahren für den Generationenwechsel (APP) für Ärztinnen und Ärzte der Allgemeinmedizin ist in Anhang 5 des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags geregelt und besteht aus einer Reihe von Schritten, die es Ärzten und Ärztinnen, die beabsichtigen, ihre Tätigkeit aufzugeben, ermöglichen, ihre Patienten und Patientinnen an einen jüngeren Arzt oder eine jüngere Ärztin weiterzugeben, um den Generationenwechsel zu fördern.


Wer kann den Dienst nutzen

Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen, die keine vertragsgebundene Stelle innehaben (zu beauftragende Ärzte und Ärztinnen).

Ärzte und Ärztinnen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen (niedergelassene Ärzte und Ärztinnen), müssen Ihren Antrag beim Südtiroler Sanitätsbetrieb und nicht bei der Landesabteilung Gesundheit einreichen. Sie können sich daher nicht an diesen Dienst wenden.


Voraussetzungen

  • Sie müssen in der gültigen Landesrangordnung eingetragen sein;
  • Sie dürfen keine vertragsgebundene Stelle innehaben.

Was benötigen Sie

Um den Antrag zu stellen, müssen Sie den entsprechenden Antrag und eine Selbsterklärung einreichen, mit der Sie bestätigen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Den Antrag finden Sie auf APP - Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin.

Dieser Dienst ist kostenlos.



So geht es weiter

Das Amt prüft Ihren Antrag, und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie in die APP-Liste der zu beauftragenden Ärzte und Ärztinnen eingetragen, die bis zum 31. Mai jeden Jahres unter folgender Adresse veröffentlicht wird: APP - Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin.

Für die Erstellung der Liste wird die Punktezahl verwendet, die Sie bereits in der Landesrangordnung erhalten haben.

Wenn Sie bereits in die Liste aufgenommen wurden, müssen Sie Ihre Bereitschaft zur Teilnahme an dem APP-Verfahren bis zum 30. April eines jeden Jahres per PEC in der oben genannten Art und Weise bestätigen. Der Widerruf muss ebenfalls per PEC erfolgen.

Nach der Veröffentlichung der APP-Liste obliegt es dem Südtiroler Sanitätsbetrieb, den niedergelassenen Arzt oder die niedergelassene Ärztin festzulegen, dem/der Sie gemäß den Bestimmungen in Artikel 6 des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags zur Seite stehen werden.


Zeiten und Fristen

Die Anträge für die Zulassung zum Verfahren für den Generationenwechsel (APP) müssen bis zum 30. April eines jeden Jahres eingereicht werden. Das sind die zu beauftragenden Ärzte oder Ärztinnen, also jene, an der Seite einer niedergelassenen Ärztin oder eines niedergelassenen Arztes tätig sein wird.

Der niedergelassene Arzt oder die niedergelassene Ärztin, das heißt jener Arzt oder jene Ärztin, der oder die vorzeitig in den Ruhestand gehen möchte, kann bis zum 31. Dezember einen Antrag beim Südtiroler Sanitätsbetrieb einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Ich bin ein bereits niedergelassener Arzt bzw. eine niedergelassene Ärztin, der/die das Verfahren für den Generationenwechsel (APP) in Anspruch nehmen möchte. Wo muss ich den Antrag einreichen?

Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, die das Verfahren für den Generationenwechsel (APP) in Anspruch nehmen möchten, müssen den Antrag beim Südtiroler Sanitätsbetriebs einreichen.

Wie lange dauert die Unterstützung des/der niedergelassenen Arztes/Ärztin?

Der Zeitraum dauert 60 tatsächliche Diensttage. Während dieser Zeit üben beide Ärzte bzw. Ärztinnen gemeinsam die übliche Tätigkeit gegenüber den Patienten und Patientinnen aus.

Bin ich während der Unterstützung weiterhin in der APP-Liste eingetragen?

Nein, während dieses Zeitraums werden Sie von der APP-Liste genommen, bleiben aber weiterhin in der Landesrangordnung.