Beschreibung
Antrag auf Wohnortszulage für Landapotheken.
Bei der sogenannten Wohnortszulage handelt es sich um einen durch gesamtstaatliche und Landesbestimmungen geregelten Beitrag zugunsten von Landapotheken, um der Konzentration von Apotheken in den Städten zu Ungunsten der Niederlassung von Apotheken in den ländlichen Gebieten entgegenzuwirken.
In Bezug auf ihre Lage werden die Apotheken in zwei Kategorien eingestuft:
- Stadtapotheken, die sich in Gemeinden oder Wohnorten mit einer Bevölkerung von mehr als 5.000 Einwohnern/Einwohnerinnen befinden;
- Landapotheken, die sich in Gemeinden, Fraktionen oder Wohnorten mit einer Bevölkerung von nicht mehr als 5.000 Einwohnern/Einwohnerinnen befinden.
