Beschreibung
Ermächtigung für die Errichtung, Zusammenlegung, Verlegung und Änderung einer Straßentankstelle.
Die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Straßentankstellen – einschließlich jener an Autobahnen und Schnellstraßen – unterliegt einer Genehmigung, die von dem Direktor oder der Direktorin der Landesabteilung Wirtschaftsentwicklung erteilt wird.
Die Genehmigung ist abhängig von der Übereinstimmung mit:
- den von der Landesregierung erlassenen Richtlinien;
- den Bestimmungen des Bauleitplans;
- den steuerrechtlichen Bestimmungen sowie jene in den Bereichen Brandschutz, Gesundheits-, Umwelt- und Straßenverkehrssicherheit;
- den Denkmalschutzvorschriften.
Für die nicht genehmigungspflichtige Änderungen wie: die Aussetzung der Tätigkeit, die Übernahme oder der Verzicht auf die Genehmigung, ist eine Mitteilung erforderlich.
