Beschreibung
Übermittlung der Übereinstimmungserklärung für die Lagerung von verunreinigenden Stoffen, die durch die Richtlinie Nr. 67/548/EWG in geltender Fassung über die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe geregelt sind.

Übermittlung der Übereinstimmungserklärung für die Lagerung von verunreinigenden Stoffen, die durch die Richtlinie Nr. 67/548/EWG in geltender Fassung über die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe geregelt sind.
Inhaber und Inhaberinnen von neuen Depots.
Um die Übereinstimmung zu bescheinigen, muss das Fachpersonal das entsprechende Formular ausfüllen, das von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz erstellt wird: Übereinstimmungserklärung für die Lagerung von verunreinigenden Stoffen.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Sie können die Erklärung per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die zuständige Gemeinde senden.
Sie müssen bis zur nächsten Prüfung eine Kopie der Erklärung aufbewahren.
Sie müssen die Erklärung innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Arbeiten einreichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Leitungen und Schächte des Kraftstoffsystems ohne Leckdetektor müssen vor Inbetriebnahme, möglichst schon vor den Abschlussarbeiten, auf Dichtheit geprüft werden. Die Prüfprotokolle der Dichtheitsprüfung mit den dazugehörigen Diagrammen und Plänen sind bei der Abnahme vorzulegen.
Die Übereinstimmung des Depots wird in der Regel von dem Unternehmen bescheinigt, das den Einbau vornimmt.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 18 61 / +39 0471 41 18 62
Fax: +39 0471 41 18 59
E-Mail: gewaesserschutz@provinz.bz.it
PEC: gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.