Beschreibung
Der Dienst ermöglicht es, bei den territorial zuständigen Gemeinden eine Erklärung über die Merkmale bezüglich der Menge und Qualität der in die öffentliche Kanalisation eingeleiteten Abwässer einzureichen.

Der Dienst ermöglicht es, bei den territorial zuständigen Gemeinden eine Erklärung über die Merkmale bezüglich der Menge und Qualität der in die öffentliche Kanalisation eingeleiteten Abwässer einzureichen.
Inhaber und Inhaberinnen, die industrielle Abwässer in die öffentliche Kanalisation ableiten.
Die Erklärung muss eingereicht werden:
Diese Erklärung muss nicht eingereicht werden, wenn der Gemeinde die Abwassermenge bereits bekannt ist, da sie mit der aus der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage bezogenen Menge übereinstimmt, und Sie keine Bescheinigungen über die Qualität des abgeleiteten Abwassers eingereicht haben.
Sie müssen geeignete Geräte zur Messung der Abwassermenge (Wasserzähler) eingebaut haben, wenn Sie sich autonom außerhalb des öffentlichen Dienstes mit Wasser versorgen.
Formular: Erklärung bezüglich der Menge der in die öffentliche Kanalisation eingeleiteten Abwässer.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Zur Einreichung der Erklärung müssen Sie das Dokument “Was benötigen Sie für das Ansuchen” an die örtlich zuständigen Gemeinden per zertifizierte elektronische Post an die PEC-Adresse der Gemeinde senden.
Die Gemeinden nehmen Ihren Antrag entgegen und verarbeiten die Daten für die Ausstellung der entsprechenden Rechnung.
Sie müssen die Erklärung bis zum 31. Januar eines jeden Jahres einreichen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Tarife Abwasser auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Ja, denn die Menge des autonom entnommenen Wassers ist der zuständigen Gemeinde nicht bekannt.
Sie müssen der Gemeinde bis zum 31. Januar Ihre Absicht mitteilen und im Folgejahr mindestens vier Analysen im Abstand von mindestens zwei Monaten durchführen. Anschließend müssen Sie diese Erklärung bis zum 31. Januar des Folgejahres einreichen und den Abschnitt “Abwasserqualität” ausfüllen.
Wenn die im Produktionszyklus verwendete Wassermenge mithilfe geeigneter Messgeräte genau bestimmt wird, ist es möglich, diese Erklärung mit Angabe der für die verschiedenen Verwendungszwecke verbrauchten Mengen vorzulegen und differenzierte Tarife zu beantragen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 18 61 / +39 0471 41 18 62
Fax: +39 0471 41 18 59
E-Mail: gewaesserschutz@provinz.bz.it
PEC: gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it
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