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Dienstcode: 1523

Erklärung zur Menge und Qualität der in die öffentliche Kanalisation eingeleiteten Abwässer

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Beschreibung

Der Dienst ermöglicht es, bei den territorial zuständigen Gemeinden eine Erklärung über die Merkmale bezüglich der Menge und Qualität der in die öffentliche Kanalisation eingeleiteten Abwässer einzureichen.


Wer kann den Dienst nutzen

Inhaber und Inhaberinnen, die industrielle Abwässer in die öffentliche Kanalisation ableiten.


Voraussetzungen

Die Erklärung muss eingereicht werden:

  • Wenn Sie sich autonom aus einem Brunnen oder einer anderen privaten Quelle mit Wasser versorgen;
  • Wenn Sie beabsichtigen, je nach Verwendungszweck differenzierte Tarife zu beantragen;
  • Wenn Sie beabsichtigen, zur Festsetzung des Tarifs Bescheinigungen über die Qualität des abgeleiteten Wassers vorzulegen.

Diese Erklärung muss nicht eingereicht werden, wenn der Gemeinde die Abwassermenge bereits bekannt ist, da sie mit der aus der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage bezogenen Menge übereinstimmt, und Sie keine Bescheinigungen über die Qualität des abgeleiteten Abwassers eingereicht haben.

Sie müssen geeignete Geräte zur Messung der Abwassermenge (Wasserzähler) eingebaut haben, wenn Sie sich autonom außerhalb des öffentlichen Dienstes mit Wasser versorgen.

 



So wird es gemacht

Zur Einreichung der Erklärung müssen Sie das Dokument “Was benötigen Sie für das Ansuchen” an die örtlich zuständigen Gemeinden per zertifizierte elektronische Post an die PEC-Adresse der Gemeinde senden.


So geht es weiter

Die Gemeinden nehmen Ihren Antrag entgegen und verarbeiten die Daten für die Ausstellung der entsprechenden Rechnung.


Zeiten und Fristen

Sie müssen die Erklärung bis zum 31. Januar eines jeden Jahres einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Tarife Abwasser auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Mein Unternehmen bezieht das Wasser sowohl aus der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage als auch aus einem privaten Brunnen und leitet alle Abwässer in die öffentliche Kanalisation ein. Muss ich diese Erklärung trotzdem einreichen?

Ja, denn die Menge des autonom entnommenen Wassers ist der zuständigen Gemeinde nicht bekannt.

Mein Unternehmen bezieht das Wasser nur aus der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage, aber ich möchte, dass der Tarif nach dem tatsächlichen Verschmutzungsgrad meines Abwassers festgelegt wird. Was muss ich in diesem Fall tun?

Sie müssen der Gemeinde bis zum 31. Januar Ihre Absicht mitteilen und im Folgejahr mindestens vier Analysen im Abstand von mindestens zwei Monaten durchführen. Anschließend müssen Sie diese Erklärung bis zum 31. Januar des Folgejahres einreichen und den Abschnitt “Abwasserqualität” ausfüllen.

Mein Unternehmen bezieht das Wasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage, aber nur ein Teil des Wassers wird für industrielle Zwecke verwendet. Muss ich diese Erklärung trotzdem einreichen?

Wenn die im Produktionszyklus verwendete Wassermenge mithilfe geeigneter Messgeräte genau bestimmt wird, ist es möglich, diese Erklärung mit Angabe der für die verschiedenen Verwendungszwecke verbrauchten Mengen vorzulegen und differenzierte Tarife zu beantragen.