Beschreibung
Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz kann die Anlieferung von Abfällen in Kläranlagen für kommunales Abwasser im Rahmen der noch vorhandenen Behandlungskapazität genehmigen.

Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz kann die Anlieferung von Abfällen in Kläranlagen für kommunales Abwasser im Rahmen der noch vorhandenen Behandlungskapazität genehmigen.
Erzeuger oder Erzeugerinnen von Abfällen, die diese in Kläranlagen für kommunales Abwasser anliefern wollen.
Die aus Abwasser bestehenden Abfälle müssen mit der biologischen Kläranlage kompatibel sein und aus der Provinz Bozen stammen.
Der Erzeuger oder die Erzeugerin von aus Abwasser bestehenden Abfällen ist verpflichtet oder gehalten, dafür zu sorgen, dass die mit der Beseitigung oder Beförderung betrauten Personen befugt sind und dass die Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beseitigung erstellt werden.
Senden Sie die Formulare im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen” im PDF-Format an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz per PEC an: gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it.
Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung Ihres Antrags eine Antwort.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz
Ja, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, die mit dem Abwasserformular beantragt werden muss (Art. 42).
Ja, vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, die mit dem Abfallformular beantragt werden muss (Art. 29).
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
Die Rechtsgrundlage ist das Landesgesetz vom 18.06.2002, Nr. 8 (Art. 42).
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 18 61/ +39 0471 41 18 62
Fax: +39 0471 41 18 59
E-Mail: gewaesserschutz@provinz.bz.it
PEC: gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it
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