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Dienstcode: 1514

Anlieferung und Behandlung von Abfällen in Kläranlagen für kommunales Abwasser

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Beschreibung

Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz kann die Anlieferung von Abfällen in Kläranlagen für kommunales Abwasser im Rahmen der noch vorhandenen Behandlungskapazität genehmigen.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Erzeuger oder Erzeugerinnen von Abfällen, die diese in Kläranlagen für kommunales Abwasser anliefern wollen.

 


Voraussetzungen

Die aus Abwasser bestehenden Abfälle müssen mit der biologischen Kläranlage kompatibel sein und aus der Provinz Bozen stammen.

Der Erzeuger oder die Erzeugerin von aus Abwasser bestehenden Abfällen ist verpflichtet oder gehalten, dafür zu sorgen, dass die mit der Beseitigung oder Beförderung betrauten Personen befugt sind und dass die Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beseitigung erstellt werden.

 


Was benötigen Sie

Antragsformular mit Steuermarke:
  • bei Abfällen aus Abwasser: ##4##;
  • bei anderen Abfällen: ##5##.
Stempelgebühr für die Ausstellung des endgültigen Bescheids: ##6##.

Die Stempelgebühr kann entrichtet werden, indem im Antrag (an der dafür vorgesehenen Stelle) die Identifikationsnummer und das Datum des Stempels angegeben werden.

Für alle Verwaltungsakte und Maßnahmen, die auf elektronischem Wege erlassen werden, beträgt die Stempelgebühr pauschal 16,00 Euro, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Paragraph 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013) des endgültigen Bescheids: ##6##.

So wird es gemacht

Senden Sie die Formulare im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen” im PDF-Format an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz per PEC an: gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it.


So geht es weiter

  1. Das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft die Voraussetzungen.
  2. Wenn Ihr Antrag angenommen wird, erhalten Sie per PEC die Ermächtigung.

Zeiten und Fristen

Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung Ihres Antrags eine Antwort.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz

Meine Abfälle bestehen aus Abwässern, die die Grenzwerte für die Einleitung in die Kanalisation erfüllen, aber da ich keinen Anschluss an die Kanalisation habe, muss ich sie in einem Tank sammeln. Kann ich sie bei der nächstgelegenen Kläranlage anliefern?

Ja, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, die mit dem Abwasserformular beantragt werden muss (Art. 42).

Meine Abfälle bestehen aus flüssigen Produktionsabfällen, die mit der Kläranlage kompatibel sind. Kann ich sie bei der nächstgelegenen Kläranlage anliefern?

Ja, vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, die mit dem Abfallformular beantragt werden muss (Art. 29).


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.

Die Rechtsgrundlage ist das Landesgesetz vom 18.06.2002, Nr. 8 (Art. 42).

 

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