- Die Anträge werden vom Amt nach der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft.
- Das Amt legt die Höhe des zu gewährenden Zuschusses fest.
- Das Amt kann zur Bewertung von Projekten und Kostenvoranschlägen externe Sachverständige hinzuziehen.
- Das Amt kann Sie auffordern, den Antrag zu vervollständigen oder zu berichtigen. Sie haben dann eine Antwortfrist von 30 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Aufforderung. Wenn Sie den Antrag nicht vervollständigen oder berichtigen, wird der Antrag archiviert.
Wenn es sich
um eine mehrjährige Maßnahme handelt, müssen Sie
das gesamte Projekt einreichen. Das Amt bewertet den Umfang des Projekts und seine voraussichtliche Dauer. Die Umsetzung muss laut dem Zeitplan innerhalb von 3 Jahren erfolgen.
Höhere Kosten können nur gefördert werden, wenn:
- sie dem Amt im Voraus mitgeteilt werden;
- sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorhersehbar waren;
- sie durch höhere Gewalt verursacht werden;
- sie nicht auf Konstruktionsfehler oder Preiserhöhungen zurückzuführen sind;
- sie mindestens 10 % der ursprünglich geplanten Kosten betragen;
- eine Anpassung des Beitrags ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Landeshaushalts möglich.
Änderungen der Investitionen sind innerhalb des Haushaltsjahres, in dem die Mittelbindung vorgenommen wurde, zulässig, wenn:
- sie vor der Ersatzinvestition mitgeteilt werden;
- sie nicht zu einer Änderung der Projektgenehmigung führen;
- sie durch das Amt validiert werden.
- Sie können mit den geförderten Maßnahmen nicht vor dem Jahr der Antragstellung beginnen;
- ein neuer Antrag für dieselbe Art von Investition kann erst 5 Jahre nach dem vorherigen Antrag gestellt werden;
Wenn der Landeshaushalt nicht alle förderfähigen Anträge abdeckt, gelten die folgenden Prioritäten:
- Umstrukturierungsarbeiten, die laut dem Gesundheitsplan der Provinz bereits im Gange sind;
- Neubau, Umbau, außerordentliche Instandhaltung und Verbesserung von Einrichtungen;
- Anschaffung von Mobiliar im Rahmen der Umbauarbeiten;
- Erwerb von Immobilien in Gebieten, in denen ein Mangel an Gesundheitseinrichtungen herrscht.
Die anderen Anträge werden mit einer proportionalen Kürzung des Beitrags finanziert, je nach:
- Restverfügbarkeit;
- den im Landesgesundheitsplan festgelegten Prioritäten.
Rechnungslegung (Bestimmungen Rechnungslegung):
- die Beiträge werden auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen und dokumentierten Ausgaben gezahlt;
- liegen die tatsächlichen Ausgaben unter den genehmigten Ausgaben, wird der Beitrag anteilig gekürzt;
- die Ausgaben müssen den zulässigen Projekt- oder Haushaltsausgaben entsprechen.
Die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten oder Anschaffungen wird vom Amt wie folgt festgestellt.
Im Falle von Mobiliar und medizinischen Geräten:
- quittierte (bezahlte) elektronische Rechnungen;
- andere gleichwertige Buchhaltungsunterlagen.
Bei
Bauarbeiten oder dem Erwerb von Grundstücken durch öffentliche Körperschaften:
- quittierte elektronische Rechnungen;
- eidesstattliche Erklärung des Bauleiters/der Bauleiterin;
- oder eine Erklärung des Antragstellers/der Antragstellerin, wenn es keinen Bauleiter bzw. keine Bauleiterin gibt.
Beim
Kauf von Immobilien für Basismediziner/Basismedizinerinnen und Kinderärzte/Kinderärztinnen (von öffentlichen Körperschaften):
- quittierte elektronische Rechnungen;
- Kopie des notariell beglaubigten Kaufvertrags (abgeschlossen im Jahr der Antragstellung).
Die Rechnungslegung muss gemäß den auf der Website des Landesgesundheitsamtes angegebenen nationalen und Landesvorschriften bei der zuständigen Landesabteilung Gesundheit eingereicht werden.
Der Antrag (Antrag um Auszahlung des Beitrages für Investitionen im Gesundheitsbereich) mit seinen Anlagen, der vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnet ist, muss per zertifizierter E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden.
Um die Systeme zur Überwachung öffentlicher Investitionen zu stärken und die Transparenz des Verwaltungsgebarens zu gewährleisten, sieht das Gesetz Nr. 120/2020 Folgendes vor:
- Jede öffentliche Finanzierung muss einen einheitlichen Projektcode (Bestimmungen “CUP”) haben;
- der CUP-Code wird von der öffentlichen Verwaltung erstellt und dem/der Begünstigten mit dem Bewilligungsbescheid mitgeteilt.
Nach Erhalt des CUP-Codes:
- alle Buchungsbelege und Zahlungsnachweise (Rechnungen, Überweisungen, Quittungen) müssen den entsprechenden CUP enthalten;
- nur Ausgaben, die mit dem CUP versehen sind, werden für die Rechnungslegung akzeptiert;
- die Ausgaben müssen nach der Mitteilung des CUP getätigt werden.