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Dienstcode: 1511

Bescheinigung der periodischen Überprüfung der Lagerstätten von gefährlichen Stoffen 

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Beschreibung

Um sicherzustellen, dass die Lagerstätten und die eingegrabenen Rohrleitungen in gutem Zustand sind und ordnungsgemäß funktionieren, müssen ihr Zustand und ihre Effizienz regelmäßig überprüft werden.

Diese Überprüfung ist alle acht Jahre von spezialisiertem Personal durchzuführen und umfasst:

  • Behälter der Stoffe (Tanks usw.);
  • Schächte und unterirdische Leitungen;
  • Schutz- und Kontrollvorrichtungen;
  • Umladeflächen.

Wer kann den Dienst nutzen

Inhaber und Inhaberinnen der Lagerstätten von gefährlichen Stoffen.



So wird es gemacht

Sie können eine Kopie des Formulars aus dem Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen” im PDF-Format per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die zuständige Gemeinde senden.


So geht es weiter

Sie müssen eine Kopie der Bescheinigung bis zum nächsten Prüfungsverfahren aufbewahren.


Zeiten und Fristen

Sie müssen die Bescheinigung 30 Tage nach Abschluss der Arbeiten bei der zuständigen Gemeinde einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Welche Prüfungen müssen durchgeführt werden, um die Anlage zu überprüfen?

Die Beurteilung, ob instrumentelle Prüfungen (Dichtheitsprüfungen usw.) erforderlich sind, muss von Fall zu Fall von der Person vorgenommen werden, welche die Prüfung durchführt.

Wer kann die periodischen Prüfungen durchführen?

Die Prüfungen können von spezialisiertem Personal wie Installationsfirmen, Technikern und Technikerinnen (Sachverständige, Ingenieure usw., die in den entsprechenden Berufsregistern eingetragen sind) oder anderen Fachleuten mit nachgewiesener Erfahrung und Spezialisierung in diesem Bereich durchgeführt werden.