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Dienstcode: 1510

Informationen zu Bergbau und Gruben

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Beschreibung

Genehmigung und Kontrolle der Abbautätigkeit.


Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen, welche die technischen, wirtschaftlich-finanziellen Voraussetzungen besitzen und im Bereich der Herstellung mineralischer Baustoffe tätig sind, sofern sie von den Grundeigentümern dazu ermächtigt sind.

 


Voraussetzungen

Das Unternehmen muss die technischen, wirtschaftlich-finanziellen Voraussetzungen besitzen und im Bereich der Herstellung mineralischer Baustoffe tätig sein, sofern sie von den Grundeigentümern oder -eigentümerinnen dazu ermächtigt sind.

 


Was benötigen Sie

Für Anträge auf Eröffnung, Erweiterung und Variante:

Für Anträge auf Verlängerung:

Für Anträge auf Übertragung:

  • Antrag auf Ermächtigung der Übertragung: Antrag Genehmigung
  • Einverständniserklärung des Inhabers/der Inhaberin der Genehmigung: Einverständniserklärung;
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers für Parzellen, die nicht Eigentum des Antragstellers sind: Einverständniserklärung oder Kopie des Pachtvertrags mit dem Grundstückseigentümer
  • Chronologisches Abbauprogramm;
  • Georeferenzierter Lageplan mit eingetragenen Schnitten des derzeitigen Zustands der Grube, des Steinbruchs oder Torfstichs, samt Schnitte im PDF- und DWG-Format.

Für Anträge auf Abänderung eines oder mehrerer Punkte des Auflagenverzeichnisses:

  • Antrag auf Ermächtigung der Abänderung: Antrag Genehmigung
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers für Parzellen, die nicht Eigentum des Antragstellers sind: Einverständniserklärung oder Kopie des Pachtvertrags mit dem Grundstückseigentümer;
  • Zusätzliche (technische) Unterlagen, je nach Art der beantragten Änderung.

Für Anträge auf Errichtung von Infrastrukturen:

  • Antrag auf Ermächtigung von Infrastrukturen: Antrag Genehmigung;
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers für Parzellen, die nicht Eigentum des Antragstellers sind: Einverständniserklärung oder Kopie des Pachtvertrags mit dem Grundstückseigentümer;
  • Technischer Bericht über die Art der Infrastruktur;
  • Lageplan der Infrastruktur im Grubenareal.

Für Anträge zum Betrieb von mobilen Anlagen:

  • Antrag auf Ermächtigung einer mobilen Anlage: Antrag Genehmigung;
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers für Parzellen, die nicht Eigentum des Antragstellers sind: Einverständniserklärung oder Kopie des Pachtvertrags mit dem Grundstückseigentümer;
  • Lärmbericht zur mobilen Anlagen;
  • Lageplan mit der Position der mobilen Anlage im Grubenareal.

Für Anträge auf Freistellung/Rückgabe der Kaution/Bankbürgschaft:

  • Antrag auf Freistellung: Antrag Freistellung Kaution;
  • Bestätigung der betreffenden Gemeinde(n) über die ordnungsgemäße Entrichtung der Abbaugebühr;
  • Erklärung der betreffenden Gemeinde(n) über die realisierten Ausgleichsmaßnahmen im Ausmaß von mindestens 51 % der Abbaugebühren.

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen.

 



So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag.
  2. Sie erhalten eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens.
  3. Wenn Unterlagen fehlen, erhalten Sie eine Aufforderung zur Ergänzung.
  4. Wird der Antrag abgelehnt, ergeht ein Ablehnungsdekret.
  5. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der Genehmigungsbescheid ausgestellt.
  6. Um eine Genehmigung zur Eröffnung, Erweiterung oder Variante zu aktivieren, müssen Sie uns die Kaution und die Tätigkeitsmeldung, zusammen mit dem Dokument über die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer per PEC übermitteln an: industrie.industria@pec.prov.bz.it.

 


Zeiten und Fristen

Sie können die Anträge jederzeit einreichen.
Fehlende Projektunterlagen für den Antrag müssen innerhalb von 30 Tagen nachgereicht werden.
Das Unfallverzeichnis: Unfallverzeichnis muss an jedem Monatsende per PEC eingereicht werden: industrie.industria@pec.prov.bz.it.
Die Jährliche Statistik der Abbautätigkeit: Abbaustatistik muss bis Ende März jeden Jahres per PEC eingereicht werden: industrie.industria@pec.prov.bz.it.
Für Gruben mit einer ermächtigten Abbaumenge über 30.000 m³, muss bis Ende März eines jeden Jahres (sowie bei Untertagebau sobald es die klimatischen Bedingungen zulassen aber in jedem Fall innerhalb des laufenden Jahres) ein fotogrammetrisch oder mit Laserscan generiertes digitales 3D-Farbpunktmodell mit hoher Punktdichte (mindestens 1 Punkt/10cm) im LiDAR Aerial Survey-Format (LAS) hinterlegt werden.

 


Häufig gestellte Fragen

Wie kann die Stempelmarke von 16 Euro bezahlt werden?

Die Stempelmarke kann entrichtet werden, indem Sie die Identifikationsnummer und das Datum der gekauften Stempelmarke in das entsprechende Feld auf dem Antrag eintragen oder indem Sie den Betrag per F23 bezahlen.

Was passiert wenn ein Antrag eingereicht wird?

Es wird das Verfahren gemäß Landesgesetz Nr. 17/1993 eingeleitet. Sie erhalten eine entsprechende Mitteilung der Einleitung.

Was geschieht, wenn eine Grube kurz vor dem Auslaufen steht?

Dieses Amt verschickt etwa sechs Monate vor Auslaufen eine entsprechende Mitteilung.

 


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser. 

Rechtsgrundlagen

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.